Hamburg: G20-Demoverbot war rechtens
Neun Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat das Oberverwaltungsgericht das Verbot von zwei Protestkundgebungen für rechtmäßig erklärt.
Damit korrigierten die Richter eine Entscheidung des Hamburgischen Verwaltungsgerichts vom Februar 2022, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Im Juni 2017 hatte die globalisierungskritische Organisation Attac zwei Protestkundgebungen in der Hamburger Innenstadt angemeldet, obwohl die Stadt für die beiden Gipfeltage vom 7. bis 8.
Juli 2017 bereits ein Demonstrationsverbot für das Stadtgebiet erlassen hatte.
Die Stadt untersagte die Versammlungen.
Attac klagte gegen das Verbot.
Das Oberverwaltungsgericht gab der Stadt nun recht.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, Revision beim BGH ist zulässig.
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