Donnerstag, 20. August 2026 QuellenÜber uns🌓
🇩🇪 DE ▾
EILMELDUNG
Check beim Kinderarzt: Darum geht es bei der neuen U-Untersuchung für Neun- bis Zehnjährige August 2026 - Diese Filme und Serien sind neu bei Paramount+ Generalbundesanwalt ermittelt - Online-Sadist soll Jungen zum Mord getrieben haben 38-Jähriger schöpft neuen Mut - Kleinster Penis der Welt endlich größer „Vor so einer Kurve“ - HSV-Fans sollen Bornauw wieder gefährlich machen Vorbereitet in den Urlaub - Diese Dokumente brauchen Sie für Ihren Hund auf Reisen Bei Ausbildung in Sachsen-Anhalt - Bericht: 80 ukrainische Soldaten desertiert! Palast-Mitarbeiter enthüllt bei BILD - Der Grund für die Hauruck-Rückkehr von Harry & Meghan BILD exklusiv - Jetzt beginnt der Kampf um die Riester-Milliarden! „Ein Schock!“ - Das sagen die BVB-Bosse zu Musiala Check beim Kinderarzt: Darum geht es bei der neuen U-Untersuchung für Neun- bis Zehnjährige August 2026 - Diese Filme und Serien sind neu bei Paramount+ Generalbundesanwalt ermittelt - Online-Sadist soll Jungen zum Mord getrieben haben 38-Jähriger schöpft neuen Mut - Kleinster Penis der Welt endlich größer „Vor so einer Kurve“ - HSV-Fans sollen Bornauw wieder gefährlich machen Vorbereitet in den Urlaub - Diese Dokumente brauchen Sie für Ihren Hund auf Reisen Bei Ausbildung in Sachsen-Anhalt - Bericht: 80 ukrainische Soldaten desertiert! Palast-Mitarbeiter enthüllt bei BILD - Der Grund für die Hauruck-Rückkehr von Harry & Meghan BILD exklusiv - Jetzt beginnt der Kampf um die Riester-Milliarden! „Ein Schock!“ - Das sagen die BVB-Bosse zu Musiala
Politik

Hamburg: G20-Demoverbot war rechtens

Süddeutsche Politik ·
Hamburg: G20-Demoverbot war rechtens

Neun Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat das Oberverwaltungsgericht das Verbot von zwei Protestkundgebungen für rechtmäßig erklärt.

Damit korrigierten die Richter eine Entscheidung des Hamburgischen Verwaltungsgerichts vom Februar 2022, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Im Juni 2017 hatte die globalisierungskritische Organisation Attac zwei Protestkundgebungen in der Hamburger Innenstadt angemeldet, obwohl die Stadt für die beiden Gipfeltage vom 7. bis 8.

Juli 2017 bereits ein Demonstrationsverbot für das Stadtgebiet erlassen hatte.

Die Stadt untersagte die Versammlungen.

Attac klagte gegen das Verbot.

Das Oberverwaltungsgericht gab der Stadt nun recht.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, Revision beim BGH ist zulässig.

Vollständigen Artikel bei Süddeutsche Politik lesen ›

5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.sueddeutsche.de — der Inhalt gehört Süddeutsche Politik.

Mehr von Süddeutsche Politik

Alle ansehen ›

Mehr in Politik

Alle ansehen ›