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Kultur

Verfassungsgerichtsprozess: Hamburg entgingen 857 Millionen Euro Erbschaftsteuer

Stern ·
Verfassungsgerichtsprozess: Hamburg entgingen 857 Millionen Euro Erbschaftsteuer

Erben von Betrieben können unter bestimmten Bedingungen komplett von der Erbschaftsteuer befreit werden.

Hamburgs Finanzsenator hält das für ungerecht – und warnt zugleich vor einem anderen Vorschlag.

Parallel zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts hat Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel einmal mehr eine Reform der Erbschaftsteuer angemahnt.

Die aktuelle Ausgestaltung mit Steuervermeidungsmöglichkeiten bei großen Vermögen „ist nicht das, was wir uns hier unter Steuergerechtigkeit vorstellen“, sagte der SPD-Politiker.

Seit Inkrafttreten der Verschonungsbedarfsprüfung 2016 seien so allein Hamburg 857 Millionen Euro durch die Lappen gegangen.

Das seien rund 7,5 Prozent des bundesweiten Erlassvolumens, womit die Hansestadt überdurchschnittlich betroffen sei.

Karlsruhe verhandelt über Steuervorteile bei Betriebsvermögen In dem Karlsruher Verfahren geht es um Steuervorteile für Menschen, die ganze Betriebe oder Teile von Unternehmen erben.

Betriebsvermögen kann in Deutschland zu 85 Prozent von der Erbschaftsteuer verschont bleiben, wenn der Erbe den Betrieb mindestens fünf Jahre fortführt.

Eine Komplett-Befreiung kann beantragen, wer das Vermögen über sieben Jahre behält und weitere Voraussetzungen erfüllt.

Bei Vermögen von mehr als 26 Millionen Euro können Erben komplett vor der Steuer befreit werden, wenn sie nachweisen, dass sie die Steuer nicht aus ihrem verfügbaren Privatvermögen begleichen können.

Die SPD will das auf Bundesebene schon lange ändern.

Sie schlägt einen Freibetrag für Unternehmen von fünf Millionen Euro vor.

Außerdem soll es großzügige Möglichkeiten zur Stundung - also zum Aufschub von Zahlungen - geben, damit keine Firma schließen muss.

Für kleinere Erbschaften will die SPD einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro.

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5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.

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