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Kultur

Block-Prozess: Gericht beschlagnahmt Aufzeichnungen von Journalistin

Stern ·
Block-Prozess: Gericht beschlagnahmt Aufzeichnungen von Journalistin

Die gerichtliche Beschlagnahme der Tonaufzeichnung einer Journalistin hat im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung der Kinder der Steakhauskettenerbin Christina Block zu einer scharfen Auseinandersetzung geführt.

Die betroffene Wochenzeitung „Die Zeit“ sprach von einem „Angriff auf die Pressefreiheit“.

Sie kündigte rechtliche Schritte gegen den entsprechenden Erlass des Hamburger Landgerichts an.

Die für den Block -Prozess zuständige Strafkammer hatte nach Angaben des Gerichts vom Montag eine Durchsuchung der Wohnung der Journalistin und der „Zeit"-Redaktion angeordnet, um die Tonaufzeichnungen zu erhalten.

Nach Gerichtsangaben waren diese laut eigenen Angaben der Zeitung etwa zwei Wochen nach der mutmaßlichen Entführung bei Gesprächen mit Mitgliedern der betroffenen Familie entstanden.

Sie dienten demnach insbesondere auch für einen Podcast mit dem Titel „ZEIT Verbrechen: House of Block“.

Die Kammer misst den aufgezeichneten Gesprächen laut Gerichtsmitteilung „potenzielle Beweisbedeutung“ zu, weil in ihnen den Verfahrensbeteiligten bisher nicht bekannte Umstände erwähnt worden sein könnten, die für Schuld- und Rechtsfolgenfragen bedeutsam seien.

Zudem könne damit die Glaubwürdigkeit von Zeugen bei späteren Vernehmungen geprüft werden.

Laut Gericht kam es nicht zu den Durchsuchungen.

Ein Mitarbeiter der „Zeit"-Redaktion informierte die eingesetzten Beamten bei dem Einsatz am Montag, dass sich die Journalistin selbst im Besitz der fraglichen Aufzeichnungen befinde und bereit sei, diese herauszugeben.

Daraufhin fuhren die Beamten zu der Frau, die von ihrer Abwendungsbefugnis Gebrauch machte - sie übergab die Aufzeichnungen ohne Durchsuchung.

Nach Auffassung der Kammer liegt keine Verletzung der Pressefreiheit vor, weil die Tonaufzeichnungen in diesem Fall keinem Beschlagnahmeverbot unterlägen.

Dieses reiche nur so weit wie das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten selbst.

Dieses entfalle nach dem Gesetz, wenn deren Aussage zur Aufklärung eines Verbrechens beitragen solle.

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