Mängel bei Geldwäscheprävention?: Startup Raisin droht heftiger Ärger mit der Bafin
Sobald die Bafin einen Sonderbeauftragten zu einem Geldinstitut schickt, wird's unangenehm. Diese besondere strikte Maßnahme könnte nun auch das milliardenschwere Startup Raisin ereilen.
Dem Berliner Fintech-Startup Raisin droht nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" wohl eine heftige aufsichtsrechtliche Maßnahme der Bafin. Wie Recherchen zeigen, verliert die Finanzaufsicht Bafin offenbar zunehmend die Geduld mit der Firma und überlegt wohl einen Sonderbeauftragten in das Unternehmen zu schicken. Dieser würde dann mutmaßliche Mängel in der Geldwäscheprävention bei der Raisin Bank aufarbeiten.
Die Entsendung eines Sonderbeauftragten gilt als besonders strikte Maßnahme. Zum Einsatz kommt er, wenn die Behörde zu dem Schluss kommt, dass ein Institut seine Probleme nicht schnell genug und ausreichend behebt. Zuletzt traf es unter anderem N26, Unzer und die Deutsche Bank. Deutschlands größtes Geldhaus musste in den vergangenen Jahren sogar zweimal - jeweils über längere Zeit - einen Sonderbeauftragten an seiner Seite dulden. Für eine Bank ist eine solche Maßnahme äußerst unangenehm. Allein seine Bestellung signalisiert, dass die Aufsicht erhebliche Probleme sieht. Zusätzlich verursacht er hohe Kosten bei dem betroffenen Finanzinstitut. Noch hat die Bafin im Fall Raisin aber keinen entsprechenden Bescheid verschickt. Das Startup Raisin hat also noch die Chance, die mutmaßliche Maßnahme abzuwenden.
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