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Kultur

Europacity: Urteil: Pflicht für 215 Sozialwohnungen in Europacity

Stern ·
Europacity: Urteil: Pflicht für 215 Sozialwohnungen in Europacity

Die Pflicht zur Sozialbindung für 215 Wohnungen in der Europacity gilt auch nach einem Eigentümerwechsel.

In der Europacity in Berlin-Moabit nahe dem Hauptbahnhof müssen 215 Wohnungen als Sozialwohnungen mietpreisgebunden vermietet werden.

Das entschied das Verwaltungsgericht.

Es gab damit dem Berliner Senat als Kläger gegen Eigentümerfirmen Recht.

Das Land Berlin hatte 2016 mit einem Investor in einem Vertrag vereinbart, dass dieser im Gebiet Heidestraße nördlich des Hauptbahnhofes neben frei verfügbaren Wohnungen auch 215 mit Sozialbindung für 20 Jahre anbietet, also für Menschen mit wenig Geld zu niedrigen Mieten.

2021 wechselte die Eigentümerfirma. „Die 215 Wohnungen wurden im August 2023 bezugsfertig, eine mietpreis- und belegungsgebundene Vermietung erfolgte nicht“, stellte nun das Gericht fest.

Der Senat klagte gegen die frühere und die jetzige Eigentümerfirma.

1,8 Millionen Euro Schadenersatz - plus Zinsen Die Richter urteilten, sowohl die frühere Firma als auch die jetzige Eigentümerfirma seien weiterhin an die Verpflichtung aus dem städtebaulichen Vertrag gebunden, der wirksam sei.

Dass die alte Firma nicht selbst über die Wohnungen verfüge, ändere an der Verpflichtung nichts.

Es sei nicht ausgeschlossen, dass ihr die Wohnungen zukünftig wieder zur Verfügung stünden.

Die Verpflichtung der neuen Firma folge unter anderem auch daraus, dass sie von der entsprechenden Verpflichtung gewusst habe.

Wegen der unterbliebenen Vermietung als Sozialwohnungen müssen die Firmen dem Land Berlin 1,8 Millionen Euro plus Zinsen Schadenersatz zahlen.

Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

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