Selbstbestimmungsgesetz: Mehr Geschlechtereinträge in NRW geändert seit neuem Gesetz
Seit November 2024 verzeichnet NRW mehr Änderungen der Geschlechtseinträge.
Welche Zahlen bisher bekannt sind - und welche nicht.
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) im November 2024 gibt es deutlich mehr Änderungen des Geschlechtseintrags in Nordrhein-Westfalen.
Wie aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervorgeht, wurden im bevölkerungsreichsten Bundesland im Jahr 2024 insgesamt 1.916 Änderungen registriert.
Im darauffolgenden Jahr 2025 stieg die Zahl auf 2.947.
Im Jahr 2025 entfielen in NRW 1.265 Fälle auf den Wechsel von weiblich zu männlich und 881 Fälle auf männlich zu weiblich.
Weitere 801 Änderungen betrafen sonstige Kombinationen, etwa den Wechsel zu den Einträgen „divers“ oder „ohne Angabe“.
Damit folgt NRW dem bundesweiten Trend, bei dem Änderungen von weiblich zu männlich die häufigste Fallgruppe bilden.
Detaillierte Analysen zur sozialen Struktur der Antragsteller bleiben jedoch schwierig.
Laut Statistischem Bundesamt liegen den Behörden keine Informationen zum Alter oder zur Staatsangehörigkeit der Menschen vor.
Auch darüber, wie viele Menschen im Zuge der Änderung ihren Vornamen geändert haben, gibt die Statistik keine Auskunft.
Ein Vergleich zwischen der Akzeptanz des Gesetzes in Großstädten und ländlichen Regionen ist auf Basis der vorliegenden Daten ebenfalls nicht möglich.
Hintergrund und bundesweite Entwicklung Bundesweit löste das neue Gesetz am 1.
November 2024 einen sprunghaften Anstieg aus: Während von Januar bis Oktober 2024 deutschlandweit nur 596 Fälle nach dem alten Transsexuellengesetz gemeldet wurden, schnellte die Zahl allein im November auf 7.057 empor.
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