Strafverfahren: Gericht lässt Anklage gegen Assauers Tochter nicht zu
Es ging um die Vollmacht eines Demenzkranken und Hunderttausende Euro: Ein Gericht schmetterte die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die Tochter und weitere Vertraute von Rudi Assauer ab.
Das Landgericht Essen hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die Tochter des verstorbenen Fußballmanagers Rudi Assauer , Bettina Michel, und dessen langjährige Privatsekretärin nicht zugelassen.
Die Eröffnung des Hauptverfahrens zu den Tatvorwürfen werde abgelehnt, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Beschluss des Gerichts, der an den Rechtsanwalt der Privatsekretärin, Hans Reinhardt, gegangen ist.
Den beiden Frauen war vorgeworfen worden, sich zu Unrecht am Vermögen des 2019 an schwerer Demenz gestorbenen Rudi Assauer bereichert zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Mai Anklage erhoben.
Zu den Beschuldigten gehörte auch ein Bekannter Assauers.
Auch er muss sich nicht vor Gericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft hatte den drei Beschuldigten unter anderem banden- und gewerbsmäßigen Betrug vorgeworfen.
Ein hinreichender Tatverdacht bestehe in Bezug auf die Tatvorwürfe nicht, heißt es in dem Beschluss der VI. großen Strafkammer.
Nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand könne nicht davon ausgegangen werden, dass sich die Beschuldigten des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs strafbar gemacht hätten und die Möglichkeit einer Verurteilung bestehe.
Verkauf von zwei Immobilien Die Staatsanwaltschaft hatte den Beschuldigten vorgeworfen, noch zu Lebzeiten des Fußballmanagers zwei seiner Immobilien verkauft zu haben, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein.
Dazu sollen sie eine nicht gültige Generalvollmacht Assauers aus dem Jahr 2012 vorgelegt haben.
Dabei soll ihnen bewusst gewesen sein, dass er aufgrund seiner Erkrankung zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr geschäftsfähig gewesen sei.
Insgesamt ging es um 767.080 Euro.
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.