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Nachts in der Gefängniszelle - 17-Jähriger tötet Mithäftling mit Rasierklinge

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Nachts in der Gefängniszelle - 17-Jähriger tötet Mithäftling mit Rasierklinge

Klagenfurt (Österreich) – Mord in der Gefängniszelle: Ein erst 17-Jähriger hat gestanden, seinen zwei Jahre älteren Mithäftling in der Justizanstalt Klagenfurt getötet zu haben. Der Teenager habe den 19-Jährigen erst bewusstlos gewürgt und ihm dann mit einer Einwegrasierklinge die Kehle durchgeschnitten. Das junge Opfer wurde am nächsten Morgen tot in der Zelle gefunden.

„Das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft haben Ermittlungen wegen des Verdachts des Mordes aufgenommen“, bestätigte das österreichische Justizministerium. Christian Pirker, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, sagt: „Der 17-Jährige ist zum Mordvorwurf geständig.“

Die jungen Männer hatten sich seit dem 7. August eine Doppelzelle im Normalvollzug der Haftanstalt geteilt. Der 19-Jährige verbüßte eine Strafe wegen Eigentumsdelikten, der 17-Jährige saß in Untersuchungshaft. Nach Angaben des Tatverdächtigen soll es zwischen den beiden wiederholt Schwierigkeiten gegeben haben. In der Nacht zu Dienstag soll der Ältere ihm gedroht haben. Dann eskalierte der Streit offenbar. Wächter des Gefängnisses bekamen von der tödlichen Auseinandersetzung augenscheinlich nichts mit.

Besonders brisant: Der Teenager saß wegen sogenannter Tatbegehungsgefahr in U‑Haft. Die Behörden befürchteten, er könnte weitere Straftaten begehen. Nach Informationen der Austria Presse Agentur (APA) soll er Angehörigen mit dem Tod gedroht und versucht haben, in einem Mehrfamilienhaus Feuer zu legen. Es sei daraufhin am 8. August ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben worden. Bis zum Tattag lag das Ergebnis jedoch noch nicht vor. „Solange das Gutachten nicht vorliegt, ist das für uns ein normaler U-Häftling“, wird Josef Gramm, Leiter der Justizanstalt, vom Sender ORF zitiert. Und: „Wir hätten sofort reagiert, wenn es Probleme gegeben hätte.“

Nach der tödlichen Attacke beschäftigt der Fall inzwischen auch die Volksanwaltschaft in Österreich . Gabriela Schwarz (ÖVP), Mitglied der vom Nationalrat gewählten unabhängigen Kontrollinstanz, leitete ein Prüfverfahren ein. „Zu prüfen wird insbesondere sein, wann den Hinweisen auf psychische Beeinträchtigung nachgegangen wurde und ob es einer besonderen Form der Unterbringung bedurft hätte“, sagte sie der APA. Möglicherweise hätte man den Teenager wegen psychischer Probleme in eine Klinik einweisen müssen. „Der Fall wird selbstverständlich vollständig – auch intern – aufgeklärt werden“, heißt es vom Justizministerium.

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