Sparplan im Gesundheitsressort: Warum Betroffene noch 2026 einen Pflegegrad beantragen sollten
Die Pflegeversicherung soll entlastet werden – zulasten Pflegebedürftiger.
Was beim Pflegegradantrag zu beachten ist, welche Fristen gelten und wann die Kasse zahlen muss.
Einen Pflegegrad anerkannt zu bekommen, könnte ab 2027 schwieriger werden.
Der Sozialverband VdK ruft daher Betroffene dazu auf, entsprechende Anträge möglichst schnell zu stellen.
Hintergrund ist ein Vorstoß der jüngst abgelösten Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die Definition von Pflegebedürftigkeit zu ändern.
Dadurch soll die unter den immer mehr Pflegebedürftigen ächzende Pflegeversicherung entlastet werden.
Inzwischen ist Warken zwar ins Kanzleramt gewechselt, den Plan für die kräftigen Einschnitte verfolgt aber auch ihr Nachfolger Carsten Linnemann.
Pflegeversicherung soll entlastet werden Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte nach der VdK-Empfehlung noch in diesem Jahr einen Pflegegrad beantragen.
Vor allem die Voraussetzungen für Pflegegrade eins bis drei könnten verschärft werden, erklärte der Verband.
Insgesamt gibt es fünf unterschiedliche Pflegegrade, je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit. „Noch ist das neue Gesetz nicht verabschiedet, und es gilt das alte Recht.
Das müssen Pflegebedürftige und deren Angehörige nutzen“, empfiehlt VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Es gehe allerdings nur um Erstanträge.
Personen, die bereits einen Pflegegrad hätten, sollten einen Antrag auf Höherstufung nur nach reiflicher Überlegung stellen, so der Verband.
Denn: Es bestehe ansonsten die Gefahr einer Rückstufung des Pflegegrades.
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