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Kultur

Geschäfte zulasten des Fiskus: Ex-Commerzbanker wegen Cum-Ex-Aktiendeals angeklagt

Stern ·
Geschäfte zulasten des Fiskus: Ex-Commerzbanker wegen Cum-Ex-Aktiendeals angeklagt

Seit Jahren beschäftigt sich die Justiz mit teuren Aktiendeals zulasten der Staatskasse.

Nun will die Staatsanwaltschaft die nächsten Ex-Banker wegen schwerer Steuerhinterziehung vor Gericht bringen.

Die Frankfurter Justiz treibt die strafrechtliche Aufarbeitung von Cum-Ex-Aktiendeals zulasten der Staatskasse voran.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen vier ehemalige Mitarbeiter der Commerzbank wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung erhoben.

Die vier Männer - zwei Briten im Alter von 66 und 59 Jahren, ein Deutscher (61) und ein US-Amerikaner (60) - sind nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft für einen Steuerschaden von mehr als 20 Millionen Euro verantwortlich.

Bei Cum-Ex-Deals, die ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011 hatten, schoben Beteiligte rund um den Dividendenstichtag Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch hin und her.

Investoren ließen sich von Finanzämtern Steuern auf Dividenden erstatten, die gar nicht gezahlt worden waren.

Schätzungen zufolge entstand dem Fiskus ein zweistelliger Milliardenschaden.

2012 reagierte der Gesetzgeber, 2021 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

Aktiendeals aus dem Jahr 2008 Im konkreten Fall geht es um Aktiengeschäfte im Jahr 2008.

Die vier Banker sollen die Cum-Ex-Geschäfte „in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken“ entwickelt, genehmigt und umgesetzt haben.

Zwei der Beschuldigten waren den Angaben zufolge im Tatzeitraum in Frankfurt tätig, die beiden anderen in London.

Die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals läuft seit Jahren bei verschiedenen Staatsanwaltschaften.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat in dem Ermittlungskomplex einschließlich der nun auf den Weg gebrachten sieben Anklagen erhoben, zwölf Angeklagte wurden von Gerichten in Frankfurt und Wiesbaden teilweise bereits rechtskräftig verurteilt.

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