Landtagswahl: Was tun, wenn keine Wahlbenachrichtigung angekommen ist?
Alle wahlberechtigten Sachsen-Anhalter sollten inzwischen ihre Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 6. September bekommen haben. Wer keine erhalten hat und der Auffassung ist, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich mit der zuständigen Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen. Das rät die Landeswahlleiterin. Die Verwaltung stellt dann eine Nachprüfung an. «Ist die Eintragung eines Wahlberechtigten aufgrund eines Versehens unterblieben, sollte er bis zum 21. August 2026 einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.»
Bei der Landtagswahl kann nur wählen, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist. Dort werden alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 42. Tag vor der Wahl, im aktuellen Fall also am 26. Juli 2026, bei der Meldebehörde der Gemeinde mit der Hauptwohnung gemeldet waren.
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