Frage aus dem Arbeitsrecht : Können Social-Media-Posts beruflich zum Problem werden?
Was Beschäftigte in sozialen Medien posten, kann auch im Job Folgen haben. Wo die Grenzen der Meinungsfreiheit liegen – und was der Chef zu Recht beanstanden kann.
Ob Urlaubsfoto, politische Meinung oder lustiger Kommentar - viele Menschen teilen ihr Leben selbstverständlich in sozialen Medien. Was jedoch privat gemeint ist, kann auch Kolleginnen und Kollegen sowie Arbeitgeber erreichen. Dann kann es passieren, dass die Inhalte beruflich zum Problem werden. Doch welche Rechte haben Beschäftigte, wo liegen die Grenzen der Meinungsfreiheit, und worauf sollten Arbeitnehmer bei einem Posting achten?
"Grundsätzlich gehört die private Nutzung sozialer Medien zum Privatleben", sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte. Arbeitgeber dürften Beschäftigten daher nicht vorschreiben, was diese in ihrer Freizeit posten dürfen und was nicht.
Etwas anderes gilt Görzel zufolge nur dann, wenn der Post einen Bezug zum Arbeitsverhältnis aufweist, weil Beschäftigte ihren Arbeitgeber etwa im Profil nennen, sie in Dienstkleidung auftreten, Kollegen oder Vorgesetzte erwähnen oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ausplaudern.
Auch wer Kollegen oder Vorgesetzte beleidigt, rassistische oder menschenverachtende Dinge von sich gibt oder entsprechende Beiträge teilt oder mit einem Post Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit aufkommen lässt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Je nach Schwere des Verstoßes kann er für Beschäftigte dann eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung zur Folge haben.
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