Fast sechs Jahre nach Amokfahrt: Rheinland-Pfalz muss kein Schmerzensgeld an Polizisten zahlen
Rheinland-Pfalz muss einem Polizeibeamten kein Schmerzensgeld zahlen, weil der Täter es nicht kann.
Der Beamte hat nach der Amokfahrt in Trier geklagt.
Ein Gericht entschied, das Land müsse nicht zahlen, da sich der Angriff nicht gegen den Beamten richtete.
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