Nackt im Nebenjob - Darf mein Chef mir eigentlich OnlyFans verbieten?
Köln – Ein Nackt-Auftritt im Netz als Nebenjob – darf der Chef das eigentlich verbieten oder muss er es dulden? Darf ich also neben meinem eigentlichen Job auch noch mit OnlyFans Geld verdienen? Die Antwort lautet: ja! Denn das Privatleben geht den Arbeitgeber erst einmal nichts an. Doch es gibt klare Ausnahmen, in denen das Unternehmen sehr wohl eingreifen darf.
Bilder und Videos auf Online-Plattformen fallen unter die Privatsphäre, erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Mitglied des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). Doch es gibt Grenzen. Görzel erläutert, anders sehe es aus, „wenn man Rückschlüsse auf den Arbeitgeber ziehen kann“. Sieht der Arbeitgeber also beispielsweise die Reputation seines Unternehmens gefährdet, dann darf er Maßnahmen ergreifen.
Ein solches Risiko besteht vor allem in zwei Fällen: bei Mitarbeitern mit intensivem Kundenkontakt, wenn Kunden sie auf Plattformen wie OnlyFans finden könnten. Oder bei Beschäftigten, die öffentlich wahrgenommene Repräsentanten der Firma sind.
Unabhängig von der Reputation gibt es absolute Tabus: Die Nutzung eines Firmen-Laptops zur Erstellung oder Verbreitung von Nacktbildern ist ebenso verboten wie die Produktion solcher Inhalte während der Arbeitszeit.
Wer über Abo-Modelle oder erotische Plattformen Geld verdient, bewegt sich in einem anderen Bereich: „Dann ist man im Bereich der Nebentätigkeit, die immer anzeigepflichtig ist“, erklärt Görzel. Der Arbeitgeber muss informiert werden. In der Regel muss er die Nebentätigkeit genehmigen – „es sei denn, seine Interessen werden dadurch berührt“, so der Rechtsexperte.
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