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Thüringer Landtag: Misstrauensantrag: Kann Höcke ständig gegen Voigt antreten?

Stern ·
Thüringer Landtag: Misstrauensantrag: Kann Höcke ständig gegen Voigt antreten?

Zweimal hat Höcke Voigt in einem Misstrauensvotum herausgefordert – und ist gescheitert.

Was Landesverfassung und Fachleute zu dem Instrument sagen, das eigentlich für Krisensituationen gedacht ist.

Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) hat im Landtag einen Misstrauensantrag der AfD-Faktion überstanden.

Es war bereits das zweite Mal in diesem Jahr, dass AfD-Fraktionschef Björn Höcke versuchte, den Regierungschef über ein sogenanntes konstruktives Misstrauensvotum zu stürzen.

Bei Regierung und Landtagsabgeordneten verschiedener Fraktionen gibt es Befürchtungen, das könnte zum Dauerzustand werden.

Was regelt die Thüringer Verfassung dazu? Im Artikel 73 heißt es: „Der Landtag kann dem Ministerpräsidenten das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt.“ Den Antrag für ein Misstrauensvotum kann entweder ein Fünftel der 88 Thüringer Abgeordneten oder eine Fraktion stellen.

Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen mindestens drei, höchstens jedoch zehn Tage liegen.

Die Wahl muss in geheimer Abstimmung erfolgen.

Ein Herausforderer müsste mindestens 45 Stimmen bekommen - unabhängig davon, wie viele Abgeordnete bei der Abstimmung anwesend sind.

Gibt es eine Begrenzung, wie oft das möglich ist? Nein.

Weder in der Landesverfassung noch in der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ist geregelt, wie oft und in welchen Abständen eine Fraktion einen Misstrauensantrag gegen den Regierungschef stellen kann.

Das heißt, es könnten immer wieder Misstrauensanträge kommen - wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die AfD-Fraktion könnte das verfassungsrechtlich vorgesehene Instrument quasi immer wieder nutzen.

AfD-Fraktionschef Höcke sagte nach der verlorenen Abstimmung: Eigentlich sei er verpflichtet, „hier jeden Monat ein Misstrauensvotum anzulegen“.

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