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Ab 2027: Ausweis frei Haus: So sparen Senioren ab 70 bald den Behördengang

Stern ·
Ab 2027: Ausweis frei Haus: So sparen Senioren ab 70 bald den Behördengang

Für viele ältere Menschen könnte das lästige Ausweis-Verlängern bald wegfallen.

Die Bundesregierung will ihnen den Aufwand und sich selbst die nötigen Ressourcen ersparen.

Dass man diesen Satz in Deutschland einmal lesen würde: Ab dem kommenden Jahr soll es für ältere Menschen in Deutschland eine spürbare bürokratische Erleichterung geben.

Und das in dem Land, das mit seiner Liebe zu Dokumenten, Behördengängen und aktenkundiger Korrektheit seit Jahrzehnten für Spötteleien (und bei manchen Antragstellern für Verzweiflung) sorgt.

Konkret betrifft die geplante Regel alle Personen, die bei der Beantragung ihres letzten Ausweisdokuments bereits 70 Jahre oder älter waren.

Für sie entfällt künftig die bislang übliche Pflicht, den Personalausweis alle zehn Jahre erneuern zu lassen.

Er soll dann unter bestimmten Bedingungen unbegrenzt gültig bleiben.

Ausweis erneuern? Jedes Mal ein großer Aufwand Hintergrund dieser Änderung ist ein Beschluss des Bundeskabinetts, das eine Reform des Personalausweisrechts plant.

Bislang gilt in Deutschland – wie in vielen anderen Ländern auch – eine standardisierte Gültigkeitsdauer von zehn Jahren für Ausweisdokumente.

Die Regelung hat mehrere gute Gründe: Zum einen verändern sich Menschen im Laufe der Zeit optisch, sodass ohne aktuelles Foto eine zuverlässige Identifikation erschwert werden kann.

Zum anderen entwickeln sich Sicherheitsmerkmale stetig weiter, um Fälschungen zu verhindern.

Dennoch soll diese Regel für Senioren künftig gelockert werden.

Ziel der Reform ist es, älteren Menschen Behördengänge zu ersparen und gleichzeitig die Verwaltung zu entlasten.

Damit entfällt ein wiederkehrender organisatorischer Aufwand, der bisher regelmäßig Termine beim Bürgeramt, Gebühren und die Anfertigung aktueller biometrischer Fotos erforderte.

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5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.

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