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Toter Säugling: Wegen Mord verurteilte Eltern legen Revision ein

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Toter Säugling: Wegen Mord verurteilte Eltern legen Revision ein

Nach dem Urteil zum Tod eines Säuglings legen die Eltern Revision ein.

Die FDP fordert derweil Aufklärung und einen Bericht der Landesregierung, darüber, wie das Jugendamt mit Hinweisen umging.

Die in erster Instanz wegen Mordes an ihrem vier Monate alten Baby verurteilten Eltern haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe eingelegt.

Dies teilte eine Gerichtssprecherin auf Nachfrage mit.

Das Paar war Ende Juli zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die zum Tatzeitpunkt 24 Jahre alten Angeklagten im September 2025 das Baby in ihrer Wohnung in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) so sehr vernachlässigten, dass es am 26.

September starb.

Die Obduktion ergab damals Tod durch Verhungern.

Das Gericht hatte die Vernachlässigung als Mord in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen gewertet.

Drei Nebenverfahren hatte die Staatsanwaltschaft eingestellt.

Sowohl bei einem Mitarbeiter des Jugendamtes als auch bei Bekannten der Eltern hatten sich keine Hinweise auf relevantes Fehlverhalten ergeben.

Fall soll erneut Thema im Sozialausschuss werden Die FDP -Fraktion im Landtag hinterfragt indes die Rolle des zuständigen Jugendamtes.

Auch das Sozialministerium in Kiel als Rechtsaufsicht nimmt sie in den Blick.

Die Liberalen möchten das Thema in der Sozialausschusssitzung am 3.

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