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Kultur

Debatte nach Landtagswahl: Ex-Verfassungsrichter warnt vor Alarmismus nach AfD-Erfolg

Stern ·
Debatte nach Landtagswahl: Ex-Verfassungsrichter warnt vor Alarmismus nach AfD-Erfolg

Ob die AfD in Sachsen-Anhalt eine Regierung bilden kann, ist offen.

Ein Jurist warnt vor „alarmistischen Szenarien“ - und die Justizministerin betont, wie der Bund geltendes Recht durchsetzen könnte.

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier warnt vor Alarmismus wegen des AfD -Erfolgs bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. „Die Demokratie als solche ist nicht in Gefahr.

Es droht kein Staatsstreich, auch kein Zerfall unserer Ordnung“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Ich warne davor, alarmistische Szenarien zu verbreiten.

Diese verunsichern zu Unrecht die Bevölkerung und mindern das Vertrauen in die rechtsstaatliche Demokratie.“ Eine denkbare AfD-Regierung auf Landesebene sei an die Regeln der Rechtsstaatlichkeit und des Föderalismus gebunden, sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts . „Es gibt derzeit keine Anzeichen, dass die AfD willens und in der Lage ist, diese Ordnung zu sprengen.“ Auf die Frage, ob Deutschland eine von der AfD geführte Bundesregierung verkraften könnte, sagte Papier : „Deutschland hat - anders als der Weimarer Zeit - gefestigte rechtsstaatliche Schutzinstrumente, die eine Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung Deutschlands verhindern können, ganz gleich welche Partei dies auch versuchen mag.“ Er verwies auf die Rolle des Bundesverfassungsgerichts und die für Grundgesetzänderungen erforderlichen Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat.

Gedankenspiele über Bundeszwang Vor dem Hintergrund des Szenarios, dass die AfD in Sachsen-Anhalt eine Landesregierung bilden kann, verwies Bundesjustizministerin Stefanie Hubig auf eine im Grundgesetz vorgesehene Möglichkeit des Bundes, geltendes Recht gegen eine Landesregierung durchzusetzen - den sogenannten Bundeszwang.

Bis dato sei das eine rein hypothetische Frage und sie hoffe, dass das auch so bleibt, sagte die SPD-Politikerin der Funke Mediengruppe. „Aber stellen wir uns vor, dass eine Landesregierung ihre Landesbehörden anweist, geltendes Recht zu missachten, also beispielsweise keine Einbürgerungsanträge mehr zu bearbeiten oder keine gleichgeschlechtlichen Ehen mehr zuzulassen“, erläuterte sie. „Dann könnte die Bundesregierung den zuständigen Landesbehörden direkt die Weisung erteilen, die Gesetze doch anzuwenden.

Dazu bräuchte es die Zustimmung des Bundesrates.“ Unionsfraktionschef Thorsten Frei sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): „Der Bundeszwang ist eine Ultima Ratio.

Aber wenn es nötig sein sollte, hat der Staat die Instrumente, um die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Ganzen zu schützen.“ Sollte es die Lage erfordern, „werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen“.

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