Freitag, 9. Oktober 2026 QuellenÜber uns🌓
🇩🇪 DE ▾
EILMELDUNG
› Von BILD gekürt - Gewinner & Verlierer› Wetterphänomene - So beeinflussen El Niño und La Niña unser Wetter› Tödliche Schüsse in der Oberpfalz - Zweite Leiche entdeckt! Killer in Haus verschanzt› Kein reines Disziplinproblem - Warum manche Menschen schneller dick werden› Adipositas-Expertin klärt auf - Warum Abnehmen allein oft nicht reicht› Darum ist Abnehmen so schwer - Wie unser Körper gegen Gewichtsverlust ankämpft› Wann wird Übergewicht gefährlich? - Ab diesem BMI wird es kritisch› Adipositas kann das Leben verkürzen - Diese Folgen drohen dem Körper› Sie treiben Sport und nehmen trotzdem nicht ab? - Daran könnte es liegen› „Unsere Gesellschaft urteilt gnadenlos“ - Was das mit Adipositas-Patienten macht› Von BILD gekürt - Gewinner & Verlierer› Wetterphänomene - So beeinflussen El Niño und La Niña unser Wetter› Tödliche Schüsse in der Oberpfalz - Zweite Leiche entdeckt! Killer in Haus verschanzt› Kein reines Disziplinproblem - Warum manche Menschen schneller dick werden› Adipositas-Expertin klärt auf - Warum Abnehmen allein oft nicht reicht› Darum ist Abnehmen so schwer - Wie unser Körper gegen Gewichtsverlust ankämpft› Wann wird Übergewicht gefährlich? - Ab diesem BMI wird es kritisch› Adipositas kann das Leben verkürzen - Diese Folgen drohen dem Körper› Sie treiben Sport und nehmen trotzdem nicht ab? - Daran könnte es liegen› „Unsere Gesellschaft urteilt gnadenlos“ - Was das mit Adipositas-Patienten macht
Kultur

Privatgespräche an Chefin weitergeleitet: BGH entscheidet Streit früherer Freundinnen

Stern ·
Privatgespräche an Chefin weitergeleitet: BGH entscheidet Streit früherer Freundinnen

In einem Streit aus Hessen unter früheren Freundinnen entscheidet nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Am Donnerstag (09.45 Uhr) geht es um die Frage, ob das Weiterleiten von privaten Nachrichten an die Chefin gegen den Datenschutz verstößt.

Eine der Frauen arbeitete in einer Arztpraxis und tauschte sich regelmäßig per Chat mit ihrer Freundin über die Verhältnisse dort aus. (Az.

I ZR 256/25) Dann zerstritten sich die beiden.

Die andere Frau leitete die Chats an die Arztpraxis weiter, und die Angestellte wurde gekündigt.

Sie zog vor Gericht und fordert Schadenersatz von 7500 Euro.

Der BGH prüft, ob das Weiterleiten ein Verstoß gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung war oder ob eine Ausnahmeregelung greift.

Vollständigen Artikel bei Stern lesen ›

5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.

Mehr von Stern

Alle ansehen ›

Mehr in Kultur

Alle ansehen ›