Wohnungspolitik: Mieterschutz: Regeln gegen teures Wohnen in Hessen
Nicht nur im Rhein-Main-Gebiet wird Wohnraum immer knapper.
Was die Mieterschutzverordnung regelt und wo die Knackpunkte sind.
Hessens Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori (SPD) will die Mieterschutzverordnung ändern.
Mit Blick auf den Wohnungsmangel unter anderem im Rhein-Main-Gebiet soll die Regelung dabei helfen, dass Menschen ihre Wohnungen bezahlen können.
Die bisherige Verordnung läuft im November 2026 aus.
Jetzt liegt der Entwurf für die neue Regelung vor.
Was regelt die Mieterschutzverordnung? Mit der Mieterschutzverordnung vom November 2020 hatte die hessische Landesregierung 49 Gemeinden mit „angespannten Wohnungsmärkten“ bestimmt, in denen eine Mietpreisbremse gilt.
In diesen Gemeinden darf die Miete bei Wiedervermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Ausgenommen sind laut Bundesrecht Erstvermietungen nach dem 1.
Oktober 2014 oder nach umfassender Modernisierung.
Die Zahl der betroffenen Städte und Gemeinde steigt in dem nun vorgelegten Entwurf auf 71.
Einige Kommunen kamen neu auf die Liste, andere fielen heraus.
Bei laufenden Verträgen werden Mieterhöhungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt auf maximal 15 Prozent in drei Jahren gedeckelt (statt 20 Prozent).
Die Obergrenze bildet dabei jeweils die ortsübliche Vergleichsmiete.
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