Wichtiges Urteil für Millionen Kunden - Händler dürfen Sie nicht zum Hersteller abschieben!
Der Kühlschrank piept dauerhaft, die Waschmaschine streikt oder der Fernseher zeigt plötzlich nur noch schwarze Bilder. Viele Kunden kennen dann die Standard-Antwort mancher Händler: „Wenden Sie sich bitte an den Hersteller.“ Doch genau damit hat jetzt ein Gericht Schluss gemacht!
Das Landgericht Ingolstadt hat jetzt in einem aktuellen Fall entschieden: Wer einen Mangel an einem gekauften Produkt reklamiert, darf vom Händler nicht einfach an den Hersteller weitergereicht werden. Im konkreten Fall hatte ein Kunde wegen eines defekten Kühl-Gefriergeräts seine Gewährleistungsrechte geltend gemacht. Der Kundenservice von MediaMarkt antwortete jedoch, er solle sich direkt an den Hersteller wenden. Das Gericht wertete diese Aussage als irreführend und nicht mit der geltenden Rechtslage vereinbar.
Die Richter machten klar: Vertragspartner des Käufers ist der Verkäufer , nicht der Hersteller. Deshalb muss sich der Händler auch um Gewährleistungsansprüche kümmern. Kunden dürfen nicht den Eindruck bekommen, sie seien mit ihrem Problem beim Verkäufer an der falschen Adresse. (Az. 1 HK O 1352/25, LG Ingolstadt)
Eine Sprecherin von MediaMarkt zu BILD: „Wir respektieren die Entscheidung des Landgerichts und ziehen die notwendigen Schlüsse, um das Urteil sorgfältig umzusetzen.“
Dieses Landgerichts-Urteil betrifft nicht nur einen Kühlschrank-Kunden. Es stärkt die Rechte von Millionen Verbrauchern in Deutschland. Wer einen Fernseher, Laptop, Staubsauger oder ein Haushaltsgerät kauft und später einen Mangel entdeckt, kann sich grundsätzlich an den Händler wenden. Der darf sich nicht einfach aus der Verantwortung stehlen und Verbraucher direkt zum Hersteller schicken.
Wenn wieder mal ein Händler zickt, schicken Sie ihm einfach diesen Artikel.
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