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Historische Aufzüge: Immer rauf und runter – wo kann man noch Paternoster fahren?

Stern ·
Historische Aufzüge: Immer rauf und runter – wo kann man noch Paternoster fahren?

Die alten Aufzüge gibt es nicht mehr sehr oft.

Ein paar Exemplare lassen sich in Hessen noch finden – doch nicht alle Paternoster sind für alle Leute zugänglich.

Sie laufen seit Jahrzehnten, aber man muss sich auskennen, um mit ihnen zu fahren: Paternoster gibt es auch noch in Hessen.

Etwa im IG-Farben-Haus der Goethe-Universität in Frankfurt.

Auf dem Campus Westend seien vier von acht Paternostern noch im Betrieb, berichtet ein Sprecher. „Sie wurden 2000 modernisiert.“ Bei einem Paternoster- Aufzug bewegen sich die Fahrkabinen permanent - man steigt während der Fahrt ein, es gibt keine Türen.

Die Paternoster im IG-Farben-Haus der Goethe-Universität in Frankfurt befinden sich im Bibliotheksbereich und sind für Besucherinnen und Besucher frei nutzbar.

Doch das ist nicht überall so.

Im Gebäude des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden etwa gibt es noch zwei der alten Aufzüge. „Diese sind leider derzeit außer Betrieb, die notwendigen Wartungen und Reparaturen werden durch Fachbetriebe durchgeführt“, teilte eine Sprecherin mit. „In Betrieb dürfen die Paternoster ausschließlich durch Beschäftigte des Statistischen Bundesamtes genutzt werden“, heißt es aus Wiesbaden.

Und das ist auch am Oberlandesgericht Frankfurt so: Dort befindet sich der Paternoster im Treppenhaus, in dem nur Angehörige des Gerichts verkehren, wie eine Sprecherin sagte.

Der Aufzug wurde nach einer Reparaturpause erst vergangene Woche wieder in Betrieb genommen.

Im Rathaus 2 in Kassel gibt es auch noch so ein Exemplar. „Der Paternoster hat 22 Kabinen, eine Förderhöhe von 38,30 m sowie eine Gleitführung“, teilte ein Sprecher mit.

Er sei 1957 errichtet worden und aktuell voll funktionsfähig.

Ersatzteile liegen nicht mehr auf Halde Allerdings ist er laut Stadt nicht mehr für die tägliche Nutzung freigegeben - unter anderem aus Brand- und Arbeitsschutz-Gründen.

Er werde nur zu besonderen Anlässen von einer eingewiesenen Person in Betrieb gesetzt.

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