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Bessere Sicht: So rüsten Sie Ihr Auto legal auf LED-Scheinwerfer um

Stern ·
Bessere Sicht: So rüsten Sie Ihr Auto legal auf LED-Scheinwerfer um

Bei Dunkelheit und Nässe wird Autofahren für manche zur Tortur.

Besseres Licht kann da viel ausmachen – und viele Fahrzeuge können legal mit LED-Lampen nachgerüstet werden.

Wenn die Tage lang und die Nächte kurz sind, fällt es weniger auf.

Erst mit Beginn der dunklen Jahreszeit stellen viele Autofahrer (und Motorradfahrer ) fest, dass die Leuchtkraft der ollen H4- oder H7-Halogenlampen eigentlich nicht ausreicht.

Das meist warmweiße Licht erhellt die Straße zwar, aber schon nach wenigen Metern versinkt die Außenwelt in der Dunkelheit.

Das lässt sich vergleichsweise einfach ändern.

Denn seit es LED-Lampen zum Nachrüsten gibt, kommt jeder Vergleichstest zum identischen Ergebnis.

"Das LED-Licht [...] ist eindeutig weißer und leuchtet die Fahrbahn weiter aus als das Halogenlicht [...]", schreibt zum Beispiel der ADAC , "so können Gegenstände oder auch Personen am Fahrbahnrand eher, besser und kontrastreicher erkannt werden." Weiter heißt es: "Die LED-Leuchte strahlt das Licht fokussierter auf die Fahrbahn und leuchtet insbesondere den rechten Fahrbahnrand weiter aus als die Halogenleuchte.

Die Leuchtweite im Praxistest beträgt bei der LED-Retrofit-Lampe 170 Meter, die Leuchtweite der H7-Lampe im Test sind nur 130 Meter." ADAC: LED-Leuchten halten länger und leuchten besser Ein weiterer Vorteil: Während herkömmliche Halogen-Leuchtmittel laut ADAC nach etwa 550 Stunden den Geist aufgeben, sollen die LED-Pendants etwa fünfmal so lange halten.

Das relativiert die Mehrkosten ein wenig, denn der Preis der modernen Lampen liegt derzeit um ein Vielfaches über dem Preis für Halogen-Ersatzbirnen.

Kein Wunder also, dass Online-Shops wie Amazon oder Ebay voller LED-Lampen zum Nachrüsten sind.

Preislich geht es schon bei unter 20 Euro pro Birne los.

Das Problem: Auch wenn die Produkte tausende hochtrabende Bewertungen vorweisen können, sind die meisten Nachrüst-Kits in Deutschland nicht legal.

Der ADAC schreibt: "Wird eine LED-Lampe in ein nicht dafür freigegebenes Fahrzeug verbaut, kann die Betriebsgenehmigung erlöschen.

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5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.

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