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Tabaksteuer-Chaos - Bricht Klingbeil jetzt selbst das Gesetz?

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Tabaksteuer-Chaos - Bricht Klingbeil jetzt selbst das Gesetz?

Berlin – Nach der Mega-Panne bei der Tabaksteuer herrscht nun Juristen-Chaos! Völlig unklar ist: Wie will Finanzminister Lars Klingbeil (48, SPD) die plötzliche Peinlich-Erhöhung doch noch stoppen?

Fest steht: Von 2027 bis 2030 soll die Steuer auf Zigaretten schrittweise um rund 45% steigen. Das Gesetz sollte eigentlich zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Doch durch eine schwere Panne ist das Gesetz bereits heute in Kraft. Und zwar mit dem Steuersatz, der erst ab 2030 gelten soll. Bedeutet: Statt gut 8 Euro müsste die Schachtel Zigaretten ab heute eigentlich fast 12 Euro kosten.

Problem: Darauf ist die Tabakindustrie gar nicht vorbereitet. Und auch Klingbeil sowie die schwarz-rote Koalition wollen das nicht. Der Finanzminister hat deshalb bereits den Zoll angewiesen, das seit heute gültige Gesetz nicht anzuwenden. Der Zoll bestätigt, dass das alte Tabaksteuergesetz weiter gilt: „Vor diesem Hintergrund wird klargestellt: Bis zum 31. Dezember 2026 gelten die Steuersätze nach dem Tabaksteuergesetz in der Fassung vom 19. Oktober 2026 unverändert fort.“

Doch so einfach ist es nicht, sagen Juristen. Sie halten es für rechtswidrig. Begründung: Finanzminister und Zoll können sich nicht einfach über ein Gesetz hinwegsetzen, das der Bundestag beschlossen hat. Prof. Volker Boehme-Neßler (64, Uni Oldenburg) zu BILD: „Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Das sagt die Verfassung ganz ausdrücklich. Von der Bindung an das neue Tabaksteuergesetz kann das Finanzministerium den Zoll deshalb nicht einfach durch eine Verwaltungsvorschrift befreien.“

Was Klingbeil Boehme-Neßler zufolge tun könnte: ein spezielles Verfahren anwenden, mit dem offensichtliche Fehler in Gesetzen korrigiert werden können („Paragraf 61 der gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien“). „Dann könnte das Finanzministerium den Fehler einfach so korrigieren, müsste aber die Präsidentin des Bundestages, den Präsidenten des Bundesrates und das Bundeskanzleramt einschalten.“

Auch Jurist und FDP-Chef Wolfgang Kubicki (74) wirft Klingbeil vor, „geltendes Steuerrecht zu brechen“. Das berge „juristischen und politischen Sprengstoff“. Den Fehler könne nur der Bundestag korrigieren, nicht der Minister selbst. Doch der Bundestag tagt erst wieder ab 2. November.

Im Finanzministerium herrscht entsprechend Alarmstimmung. Aktuell wird nach BILD-Informationen auch das Paragraph-61-Verfahren geprüft. Demnach könnte das vorzeitige Inkrafttreten des Gesetzes als „Unrichtigkeit“ eingestuft werden. In diesem Fall könnten Bundestagspräsidentin und Bundesratspräsident dafür sorgen, dass das alte Tabaksteuergesetz gilt. Wie lange das dauert? Unklar.

Ein Sprecher des Finanzministeriums teilte mit: „Der Wille des Gesetzgebers im Änderungsgesetz ist deutlich, nämlich dass die erhöhten Steuersätze ab dem 1. Januar 2027 greifen sollen. Das BMF hat gestern eine Korrektur des technischen Fehlers im Gesetzgebungsverfahren unverzüglich nach Bekanntwerden angestoßen. Der Zoll wird bis dahin die bisherigen Steuersätze anwenden.“

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