IP-Protokollierung genügt nicht: Gericht fordert E-Mail-Nachweis bei Werbemails
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden: Reine IP-Adressen und Zeitstempel reichen nicht aus, um ein gültiges Double-Opt-In-Verfahren nachzuweisen.
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.heise.de — der Inhalt gehört Heise Online.