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Kultur

„COM-Szene“: Im Chat zu Mord angestiftet – Bundesanwaltschaft ermittelt

Stern ·
„COM-Szene“: Im Chat zu Mord angestiftet – Bundesanwaltschaft ermittelt

Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen einen jungen Mann, der Jugendliche in mehreren Ländern zu schweren Straftaten über Chats angestiftet haben soll.

Die Vorwürfe erinnern an den Fall „White Tiger“.

Er soll über Chats einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten.

Und Jugendliche in den USA und in Schweden dazu, Fahrzeuge in Brand zu setzen.

Und das ist längst nicht alles: Die Bundesanwaltschaft ermittelt nun gegen einen jungen Mann, der als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung gewesen sein soll.

Jeweils als mutmaßlicher Rädelsführer habe er Menschen zu Straftaten bewegt.

Der Mann wurde am 17.

März festgenommen und ist in Untersuchungshaft, wie die Karlsruher Behörde mitteilte.

Sie hat das Verfahren von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen.

Der Mann soll deswegen auch einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden.

Zuerst hatte der Südwestrundfunk darüber berichtet.

Rechtsextreme Ideologie und sexuelle Handlungen mit Messer Die Liste der Vorwürfe ist lang: Der Beschuldigte soll spätestens Ende März 2024 eine Vereinigung gegründet haben, die von einer rechtsextremen Ideologie geprägt sei.

Es sollten besonders schwerwiegende Straftaten wie Mord oder Totschlag begangen oder dazu aufgerufen werden, um den Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung herbeizuführen. „Bild- und Videomaterial solcher Taten werden in Chatgruppen bewusst geteilt, um Werbung für die Vereinigung sowie für künftige Anschläge zu machen.“ Außerdem geht es den Angaben nach um Anstiftung zu Mord und mehrfacher Brandstiftung, um Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch eines Kindes, um bandenmäßige Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, die öffentliche Aufforderung zu Straftaten , Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung.

Konkret nennt die Bundesanwaltschaft die Beispiele aus Russland , den USA und der Schweiz.

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