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Gemeinsamkeiten mit NSDAP?: Thüringens Verfassungsschutzchef: AfD-Verbotsverfahren möglich

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Gemeinsamkeiten mit NSDAP?: Thüringens Verfassungsschutzchef: AfD-Verbotsverfahren möglich

In mehreren Bereichen unterscheide sich die AfD nicht mehr von der nationalsozialistischen NSDAP, sagt Thüringens Verfassungsschutzpräsident - und spricht sich für ein Parteiverbotsverfahren aus. Bestimmte Argumente gegen ein solches Vorgehen lässt er nicht gelten.

Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer hält die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens für geboten. Die Voraussetzungen dafür seien aus seiner Sicht gegeben, sagte Kramer im Deutschlandfunk. Die Partei sei bereits in mehreren Bundesländern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Er sehe in bestimmten Bereichen, was "Sprachbilder, Feindbilder und die völkischen Vorstellungen angeht", auch "keine Unterschiede" mehr zur nationalsozialistischen NSDAP.

Auch das Argument, eine Partei, die bei der letzten Bundestagswahl zehn Millionen Stimmen bekommen habe oder nun in Sachsen-Anhalt in Umfragen bei 40 Prozent liege, könne nicht verboten werden, ziehe nicht, sagte Kramer. "Das alles darf keine Begründung und Rechtfertigung dafür sein, Faschisten, die nach der Macht greifen, wieder in politische Ämter zu wählen." Und die Mütter und Väter des Grundgesetzes hätten "genau dieses Parteienverbot als Ultima Ratio, wenn alle anderen Mittel nicht mehr helfen, sehr wohl vorgesehen".

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