Verhandlung in erster Instanz: Gericht verhandelt über dm-Versandapotheke
Das Landgericht Karlsruhe prüft, ob dm seine Online-Apotheke weiter betreiben darf.
Die Wettbewerbszentrale fordert ein Verbot des Angebots von apothekenpflichtigen Medikamenten.
Kein ganzes Jahr nach dem Start muss die Drogeriemarktkette dm ihre Online-Apotheke vor Gericht verteidigen.
Die Wettbewerbszentrale will die Versandapotheke dm-med im Grunde verbieten lassen.
Das Landgericht Karlsruhe befasst sich heute (ab 10.30 Uhr) damit.
Es geht nach Gerichtsangaben unter anderem um die Frage, ob es sich bei dm-med um ein Angebot von dm selbst handelt oder ob es hinreichend vom eigentlichen Angebot, das sich auf Drogerieartikel bezieht, getrennt sei.
Ob die Kammer für Handelssachen I heute schon ein Urteil spricht, ist unklar.
Verantwortlich ist Tochtergesellschaft in Tschechien Das Karlsruher Unternehmen hatte kurz vor Weihnachten 2025 angefangen, nicht verschreibungs-, aber apothekenpflichtige Medikamente online zu verkaufen.
Dafür hat es eine Tochtergesellschaft in Tschechien gegründet.
Der Online-Shop dm-med ist über die dm-Homepage erreichbar und wird dort als Partner bezeichnet.
Auch bewirbt dm seit Anfang des Monats ganz gezielt, dass man Drogerieartikel von dm und Apothekenprodukte von dm-med in nur einem Bestellvorgang gemeinsam digital einkaufen kann.
Letztes Wort erst am BGH? Die Wettbewerbszentrale verlangt von der Beklagten konkret, es zu unterlassen, apothekenpflichtige Arzneimittel gegenüber Endverbrauchern zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder in den Verkehr zu bringen.
Der Verein, der unter anderem Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vertritt, bezieht sich in dem wettbewerbsrechtlichen Streit unter anderem auf das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung.
Indes sieht dm sich rechtskonform aufgestellt.
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