Agenten im Auftrag Russlands - Urteil im Spionage-Fall der ukrainischen Paketbomber
Stuttgart – Erst GPS-Tracker in Paketen, später Brandsätze: Drei Ukrainer sollen im Auftrag eines russischen Nachrichtendienstes Transportwege für Paketbomben erkundet und die Anschläge vorbereitet haben. Jetzt ist das Urteil am Oberlandesgericht Stuttgart gefallen. Einer wandert für ein Jahr und drei Monate in Haft, die anderen zwei wurden freigesprochen.
Nach Angaben des Generalbundesanwalts handelte das Trio im Auftrag von Putins Geheimdienst. Sie wirft Yevhen B. (30), Vladyslav T. (25) und Daniil B. (22) vor, von Köln aus zwei Pakete mit Autoteilen und GPS-Trackern in Richtung Ukraine verschickt zu haben. Vladyslav T. gab sie im März 2025 beim ukrainischen Paketdienst „Nova Post“ in Köln auf.
Damit sollen sie die Transportwege des ukrainischen Paketdienstes ausgekundschaftet haben. Die Tracker gaben den Angeklagten Einblicke, wann und wo die Transportfahrzeuge in welchem Landesteil der Ukraine sind, um zielgenau zuschlagen zu können.
Später, so die Anklage, sollten auf diesem Weg Pakete mit Brandsätzen verschickt werden, die in Deutschland oder während des Transports in nicht von Russland besetzten Teilen der Ukraine Feuer fangen und möglichst großen Schaden anrichten sollten. Ziel des Terrors sei gewesen, die Bevölkerung zu verunsichern.
Ein Teil der Vorbereitungen soll in Konstanz am Bodensee stattgefunden haben. Dort wurde auch einer der Männer festgenommen.
Im Mittelpunkt des Prozesses stand aber auch die Frage, ob die Angeklagten überhaupt wussten, dass sie für einen russischen Nachrichtendienst tätig waren. Experten sehen in ihnen „Wegwerfagenten“, da ihre Auftraggeber sie fallen lassen, sobald der Auftrag erledigt ist.
Die Angeklagten bestritten die Vorwürfe. Der Generalbundesanwalt wirft ihnen die Vorbereitung schwerer Brandstiftung sowie Agententätigkeit zu Sabotagezwecken vor. Zwei der Männer müssen sich zudem wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit verantworten.
Die Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafen von zwei Jahren und neun Monaten, drei Jahren und sechs Monaten sowie vier Jahren und drei Monaten.
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