Es geht um Clans, Reichsbürger und DFB - Richter soll Dienstgeheimnisse verraten haben
So soll er vor dem Prozess gegen den Deutschen Fußball-Bund ( DFB ) in der „ Sommermärchen-Affäre “ um die Fußball-WM 2006 interne Informationen weitergegeben haben. In einer Nachricht soll stehen, dass der Anwalt von Ex-DFB-Schatzmeister Horst R. Schmidt (84) bei Gericht vorgefühlt habe, ob die Vorwürfe als Steuerhinterziehung gewertet werden könnten. Der Richter soll seinem Freund versprochen haben: „Ich werde Dich auf dem Laufenden halten.“
In einem anderen Fall habe er preisgegeben, dass ein mutmaßlicher „ Reichsbürger “ observiert werde und das SEK für die Festnahme schon bereitstehe. Außerdem sei es um Haftbefehle und nicht-öffentliche Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung gegangen. Vor der Verurteilung eines Mitglieds des berüchtigten Frankfurter Sahan-Clans soll er geschrieben haben: „Mal sehen, ob ich das noch bereue. Ich sehe plötzlich überall aufgepumpte Kerle mit Tattoos.“
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Richter die Verletzung von Dienstgeheimnissen in zehn Fällen zwischen 2018 und 2022 vor. Ihm sei bewusst gewesen, dass er die internen Informationen nicht hätte weitergeben dürfen. Oberstaatsanwältin Sina Tietze: „Damit gefährdete er das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unparteilichkeit und Funktionsfähigkeit der Justiz.“
Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück. Sein Verteidiger verlas ein Statement, wonach es lediglich um den „Austausch über aktuelle juristische Diskussionen“ gegangen sei.
Im November 2022 kam es zu einer Hausdurchsuchung bei seinem Freund, gegen den wegen Drogen delikten ermittelt wurde. R. zeigte daraufhin der Vorsitzenden Richterin seiner Strafkammer den gemeinsamen Chat. Er sei davon ausgegangen, dass dieser keine Straftat beinhalten würde, sagte er. Doch der Präsident des Landgerichts erstattete Strafanzeige. Gegen Richter Christian R. läuft ein Disziplinarverfahren. Er ist aktuell arbeitsunfähig. Vor Gericht drohen ihm laut Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Der Prozess wird fortgesetzt.
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