Eine Lücke in der StPO: Der Forschungsdatenschutz im Gefängnis ist unzureichend
Die Strafprozessordnung (StPO) schützt Sozialforscher und ihre Auskunftspersonen nicht.
Eine gesetzliche Neuregelung ist trotz eines Hinweises aus Karlsruhe ausgeblieben.
Welche Aufklärungspflichten haben die Forscher?
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.faz.net — der Inhalt gehört FAZ Wissen.