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Jens Spahn kandidiert nach Leihmutterschafts-Debatte nicht mehr für CDU-Bezirksvorsitz im Münsterland

Der Spiegel ·
Jens Spahn kandidiert nach Leihmutterschafts-Debatte nicht mehr für CDU-Bezirksvorsitz im Münsterland

Nach seinem Rücktritt als Unionsfraktionschef im Zuge der Leihmutterschafts-Debatte räumt Jens Spahn nun einen weiteren Posten. »Ich habe mich entschieden, nicht erneut für den Vorsitz der CDU -Münsterland zu kandidieren«, sagte der CDU-Politiker den »Westfälischen Nachrichten«. Der Zeitung zufolge hatte Spahn noch im Juli erklärt, wieder antreten zu wollen.

Kurz darauf hatten Spahn und sein Mann Daniel Funke bekannt gegeben, mithilfe einer Leihmutter in den USA Eltern geworden zu sein. Das wurde kritisiert, weil Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist und sich Spahns Partei klar gegen eine Legalisierung ausspricht. Er selbst hatte das in der Vergangenheit auch getan. Nach wachsendem parteiinternem Druck war Spahn als Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag zurückgetreten. Sein Mandat als Abgeordneter behielt er.

An die Spitze des CDU-Bezirks Münsterland war Spahn, der aus Ahaus nahe der niederländischen Grenze stammt, erst vor zwei Jahren gewählt worden. Er löste damit NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann ab, der den Posten 21 Jahre lang innehatte und nicht mehr angetreten war.

Derweil wird innerhalb der Union der Ruf nach einem Verbot von Leihmutterschafts-Arrangements im Ausland lauter. Der »verständliche Wunsch nach einem eigenen Kind« rechtfertige die Inanspruchnahme von Leihmutterschaft nicht, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Susanne Hierl ( CSU ), der katholischen Zeitung »Die Tagespost«.

Bestehende Verbote müssten konsequenter durchgesetzt und weitere Regelungen geprüft werden. Es sei »schwer vermittelbar«, so Hierl, »dass die in Deutschland bewusst getroffene Wertentscheidung gegen die Leihmutterschaft durch die Wahl eines ausländischen Verfahrens faktisch umgangen werden kann.«

Als Vorbild für eine Neuregelung schlägt der CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Müller Italien vor. Vor zwei Jahren hatte das dortige Parlament das Verbot von Leihmutterschaft erweitert. Seitdem machen sich Staatsbürger, die eine Leihmutter in Anspruch nehmen, auch dann strafbar, wenn dies legal in einem anderen Land passiert. Möglich sind Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren sowie Geldstrafen von bis zu einer Million Euro.

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5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.spiegel.de — der Inhalt gehört Der Spiegel.

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