Informationsfreiheitsgesetz: „Bürokratiemonster“ - Beauftragter warnt vor Reformplänen
Seit 20 Jahren regelt das Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland, dass jeder bei Bundesbehörden Informationen erfragen kann.
Das soll geändert werden.
Was Thüringens Datenschutzchef befürchtet.
Informationsfreiheitsgesetze in Bund und Ländern sollten einst für mehr Transparenz sorgen, doch nun befürchtet Thüringens Landesdatenschutzchef Tino Melzer eine sukzessive Rückabwicklung.
Zu Plänen der Bundesregierung für eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt: „Im Endeffekt ist das eine starke Schwächung des Informationsfreiheitszugangs für Bürger und Bürgerinnen.“ Und: „Dann ist das Ganze auch ein riesiges Bürokratiemonster.“ Auch in Thüringen sind Änderungen geplant Das Gesetz regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden.
Seit 2006 bietet das Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) einen voraussetzungslosen Anspruch auf solche Informationen - für jeden.
Nun soll der Kreis der Frageberechtigten eingeschränkt werden.
Außerdem soll die bisherige Deckelung möglicher Kosten geändert werden.
Auf Landesebene gibt es in Thüringen das Transparenzgesetz .
Auch dieses soll nach Plänen der Landesregierung geändert werden.
Die Änderungswünsche waren Teil des Entlastungspaketes zum Bürokratieabbau.
Doch die oppositionelle Linke lehnte die Änderungen am Transparenzgesetz weitgehend ab.
Deshalb wurde der Aspekt aus dem Paket ausgekoppelt.
Ganz vom Tisch sind die Pläne aber noch nicht.
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