Landtagswahl 2026: Wer darf in Sachsen-Anhalt eigentlich wählen?
Das Recht, bei der Wahl seine Stimme abgeben zu dürfen, ist wichtig und wertvoll.
Nur selten wird es in Deutschland Staatsbürgern verwehrt.
Wer darf also mitstimmen – und wer nicht? Wählen – das darf doch jeder deutsche Staatsbürger, oder? Eine Vermutung, der hierzulande sicher viele Menschen anhängen.
Das ist so pauschal allerdings nicht ganz korrekt.
Wir erklären einmal im Detail, wer am 6.
September bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt abstimmen kann.
Wer seine Stimme abgeben darf, ist im Landeswahlgesetz geregelt.
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen „im Sinne des Grundgesetzes“, also Menschen im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Sachsen-Anhalt ihren Wohnsitz angemeldet haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten.
Bei mehreren Wohnungen ist der Hauptwohnsitz maßgeblich.
Für die Stimmabgabe muss die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.
Zudem muss sie persönlich wählen – per Brief oder im Wahllokal.
In der Regel muss sie sich dabei durch einen offiziellen Lichtbildausweis ausweisen können.
Und sie darf – logisch – nur einmal ihre Stimme abgeben.
In Sachsen-Anhalt wählen: Wer ist berechtigt? Auch Menschen ohne festen Wohnsitz können wahlberechtigt sein, wenn sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen.
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