Rechtsextremismus: Rechtsextreme „Artgemeinschaft“: Durchsuchungen nach Verbot
Das Bundesinnenministerium hat die rechtsextreme „Artgemeinschaft“ 2023 verboten.
Anhänger des Vereins sollen aber weiter aktiv geblieben sein.
Warum ermittelt wird.
Die Polizei hat in fünf Bundesländern Objekte mutmaßlicher Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Vereinigung „ Artgemeinschaft “ durchsucht.
Grundlage sei ein Verfahren gegen insgesamt 15 Beschuldigte, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Halle der Deutschen Presse-Agentur.
Ihnen werde vorgeworfen, die „Artgemeinschaft“ trotz eines bundesweiten Verbots fortgeführt zu haben.
Zuvor hatten unter anderem der „Spiegel“ und die „Volksstimme“ berichtet.
Nach Angaben der Sprecherin laufen die Durchsuchungen in Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen seit dem Morgen.
Unter anderem seien Kräfte der Landeskriminalämter im Einsatz.
In NRW durchsuchte die Polizei ein Objekt in Lippstadt, in Niedersachsen in der Gemeinde Jameln, wie die dpa aus Sicherheitskreisen erfuhr.
In Berlin wurde die Polizei nach dpa-Informationen an zwei Objekten in Zehlendorf und Schöneberg vorstellig.
Feier in Sachsen-Anhalt In Sachsen-Anhalt durchsuchten die Beamten nach dpa-Informationen auch mehrere Objekte in Gardelegen.
In der Gemeinde soll im Juni ein Treffen zu einer sogenannten Sommersonnenwendefeier stattgefunden haben.
Wie der „Spiegel“ berichtet hatte, soll die Polizei bei der als „privat“ deklarierten Veranstaltung die Zufahrt kontrolliert haben.
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