Ex-Trainer Stephan Schmidt - So lief der Streit mit Hertha vor Gericht
Hertha BSC vor Gericht! Am Donnerstag kam es vor dem Arbeitsgericht Berlin zu einem Gütetermin zwischen Trainer Stephan Schmidt (50) und Hertha BSC. Im Februar 2026 hatte der Verein Schmidt unwiderruflich freigestellt, ihn allerdings bis zum 30. Juni 2026 weiterbezahlt. Nach vier Jahren bei Hertha klagt Schmidt nun gegen die Befristung seines Vertrages und fordert die unbefristete Wiedereinstellung.
In Saal 224 wurde der Trainer ab 9 Uhr vor Gericht von Andreas Hindahl (Fachanwalt für Arbeitsrecht) vertreten. Von Hertha waren per Video Anwalt Dr. Johan-Michel Menke und Prokurist Marcus Becker zugeschaltet. Die Hertha-Seite bot an, Schmidt ein halbes Bruttogehalt pro Arbeitsjahr zu zahlen – also insgesamt zwei Bruttomonatsgehälter.
Nach 20 Minuten war der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht gescheitert. Schmidt-Anwalt Hindahl zu BILD: „Die Zahlung der angebotenen Regelabfindung haben wir abgelehnt. Weil mein Mandant Hertha lebt und liebt. Hertha ist sein Traumverein, er hat schon in Hertha-Bettwäsche geschlafen.“ Bedeutet: Schmidt will weiter für Hertha arbeiten.
Der Verein hält dagegen an der Befristung fest. Wie ist die rechtliche Lage? Laut Arbeitsrecht darf ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund maximal zwei Jahre befristet werden. Danach braucht es einen sogenannten Sachgrund. Für Trainer im Profisport wird der sogenannte „Verschleißtatbestand“ anerkannt. Es besteht die Gefahr, dass sie dieselben Sportler nach über zwei Jahren nicht mehr motivieren können. Schmidt argumentiert jedoch, dass das auf ihn nicht zutrifft, weil er verschiedene Hertha-Posten ausübte (U17- und U23-Trainer sowie Talentemanager U13 bis U17).
Hertha hat acht Wochen Zeit, zu begründen, warum die Befristung des Vertrages wirksam ist. Der Prozess soll am 1. Juli 2027 fortgesetzt werden. Bis dahin beabsichtigt Schmidts Anwalt, jeden Monat das Gehalt seines Mandanten einzuklagen. Gewinnt Schmidt den Prozess, gilt sein Arbeitsvertrag bei Hertha als unbefristet. Anwalt Hindahl: „Ich bin sehr optimistisch, dass wir den Prozess für meinen Mandanten erfolgreich abschließen werden.“
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