Garten: Gibt es eine Obergrenze für Bäume auf dem eigenen Grundstück?
Der Nachbar klagt über Schatten oder fallende Äste – muss man große Bäume im eigenen Garten dann fällen oder radikal beschneiden? Wir klären auf.
Gerade im Sommer ist es herrlich, unter einem mächtigen, alten Baum sitzen zu können.
Nur selten hat man ein solches Exemplar im eigenen Garten.
Doch wenn Eiche, Kastanie oder Pappel so hochgewachsen sind, dass die Baumkrone Schatten auf das Nachbargrundstück wirft, stellt sich die Frage: Muss der Baum irgendwann weg? Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht.
Entscheidend sind vor allem der Abstand zur Grundstücksgrenze und die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes.
Und einfach absägen ist sowieso eine schlechte Idee: Alter Baumbestand ist vielerorts durch eine Baumschutzsatzung geschützt, oder er kann als Naturdenkmal klassifiziert sein – Fällungen oder radikale Beschnitte brauchen in diesen Fällen eine ausdrückliche Erlaubnis.
Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit und kann Strafen bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
Alte Bäume keinesfalls einfach fällen Bei Hecken und Sträuchern ist die Sache noch vergleichsweise einfach – hier existieren klare Vorgaben.
Steht eine Hecke beispielsweise höchstens 50 Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt, gilt in vielen Regionen eine maximale Höhe von zwei Metern.
Werden die zulässigen Maße überschritten, kann der Nachbar einen Rückschnitt verlangen.
Welche Grenzen tatsächlich gelten, ist allerdings regional unterschiedlich.
Die relevanten Informationen finden sich im Nachbarrechtsgesetz des eigenen Bundeslandes, auch die Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann weiterhelfen.
Bei Bäumen kommt es auf das Verhältnis von Höhe und Abstand an.
Der Ausgangspunkt ist dabei das Nachbarrecht der Länder, ergänzt durch die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
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