Urteilsspruch: Vater aus Calw wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt
Ein Mann gesteht, einen Kontrahenten in dessen Keller erstochen zu haben.
Jetzt hat das Gericht sein Urteil gefällt.
Das Landgericht Darmstadt hat einen 44 Jahre alten Mann aus Calw wegen heimtückischen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Angeklagte hatte kurz vor den Plädoyers und dem Urteil über seine Verteidiger zugegeben, sein Opfer in dessen Keller im südhessischen Lampertheim getötet zu haben.
Während eines Streits habe er ein herumliegendes Messer ergriffen und als weiter gestritten wurde, habe er zugestochen und dem Opfer die Kehle durchgeschnitten.
Der Getötete war am 27.
Oktober 2025 von seinem Vater gefunden worden, vier Tage später, am 31.
Oktober war der Angeklagte ermittelt und festgenommen worden. „Die Forensik hat sich in einer Art entwickelt, die vor vielen Jahren noch nicht denkbar war“, sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner in der Urteilsbegründung.
Dass der Angeklagte, ein deutscher Berufskraftfahrer, in Lampertheim war, hatten Mobilfunkdaten gezeigt, erinnerte der Vorsitzende.
Und Hautschuppen mit DNA des Angeklagten auf dem Kopf des Getöteten haben für die Ermittler und das Gericht einen Kontakt zwischen den beiden Männern bewiesen.
Ein Chat zwischen den Männern und Telefongespräche belegten, dass sie sich erst für den 23. und dann den 22.
Oktober verabredet hatten.
Beide kannten sich lose, so das Gericht.
Die Schwester des Getöteten war mit dem Angeklagten vor 24 Jahren zusammen und stand mit ihm noch in engem Kontakt.
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