Wegen „KPop Demon Hunters“ - Metal-Band „Demon Hunters“ verklagt Netflix
Seattle (USA) – Stellen Sie sich vor: Sie wollen Ihren Kindern (5 und 6) ein besonderes Konzertabenteuer schenken. Dafür zahlen Sie 500 Dollar und freuen sich auf strahlende Kinderaugen. Doch statt der Stars aus „KPop Demon Hunters“ landen Sie plötzlich bei einer christlichen Metal-Band.
Ganz so kurios ist es tatsächlich fast passiert. Eine US-Familie kaufte für rund 500 Dollar Tickets für „Demon Hunter“, die christliche Band. Weil sie glaubte, ein Konzert der Netflix-Stars gebucht zu haben. Die Verwechslung fiel zum Glück noch rechtzeitig auf. Doch genau solche Irrtümer sorgen bei der US-Band inzwischen für Ärger. „Demon Hunter“ zieht deshalb jetzt gegen Netflix und den Konzertveranstalter AEG Presents vor Gericht.
Die Gruppe „Demon Hunter“ gibt es bereits seit 26 Jahren. „KPop Demon Hunters“ feierte dagegen erst vor rund einem Jahr Premiere. Danach war der Netflix-Hit allerdings kaum zu stoppen . Inzwischen ist der Film der erfolgreichste Netflix-Film aller Zeiten. 325,1 Millionen Aufrufe verzeichnete er allein innerhalb der ersten 91 Tage. Zudem war er 52 Wochen am Stück in den weltweiten Netflix-Top-10.
Im März 2026 krönte „KPop Demon Hunters“ seinen unglaublichen Siegeszug mit gleich zwei Oscars. Der Netflix-Hit wurde als bester Animationsfilm ausgezeichnet. Auch der Mega-Hit „Golden“ aus dem Soundtrack holte die begehrte Trophäe.
Die Musiker befürchten, dass der Erfolg von „KPop Demon Hunters“ ihren eigenen Namen immer mehr überlagert. Weil Netflix aus dem Animationsfilm inzwischen eine große Musik- und Live-Marke macht und sogar eine weltweite Tour angekündigt hat, wollen die Musiker nun juristisch gegen den Streaming-Riesen vorgehen. Ihre Anwälte argumentieren dabei sinngemäß: Netflix könne schließlich auch nicht einfach einen Künstler oder eine Tour „KPop Metallica“, „KPop U2“ oder „KPop Black Sabbath“ nennen.
Die Band will vor Gericht vor allem eines erreichen: Netflix und AEG sollen den Namen „KPop Demon Hunters“ nicht für Musik, Konzerte oder Fanartikel nutzen dürfen. Das wäre ein harter Schnitt für eine der derzeit wohl bekanntesten Netflix-Marken. Zusätzlich verlangt „Demon Hunter“ eine bislang nicht näher bezifferte Entschädigung. Gegen den erfolgreichen Netflix-Film selbst haben die Musiker dagegen nichts einzuwenden. Ihnen geht es um die Nutzung des Namens außerhalb des Films.
Ob die Ähnlichkeit tatsächlich zu einer rechtlich relevanten Verwechslung führt und welchen Schutz der Name „Demon Hunter“ genießt, muss nun ein Gericht klären. Von Netflix und AEG gibt es dazu bislang keine Stellungnahme.
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