Gericht in Sachsen entscheidet - Tochter von Rechtsextremist wird keine Lehrerin
Dresden – Sie ist die Tochter von Götz Kubitschek (56), einem der bekanntesten und einflussreichsten deutschen Rechtsextremisten. Jetzt darf Alruna H. aus Dresden laut BILD-Informationen nicht Lehrerin werden. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht.
Wie „Tag24“ berichtete, sollte H. am Gymnasium Dresden-Cotta im August 2026 ihr Referendariat beginnen, zuvor hatte sie Lehramt studiert. Doch dann wurden dem Landesamt für Schule und Bildung Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die Pflicht zur Verfassungstreue bekannt. Daraufhin schaltete die Behörde den Verfassungsschutz ein.
Nach Angaben des Verfassungsschutzes nahm die Bewerberin zwischen 2022 und 2025 an Veranstaltungen des „Instituts für Staatspolitik“ (IfS) teil. Führender Kopf: Götz Kubitschek. Das IfS wird von den Behörden als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuft. Laut der Frau sei ihre Anwesenheit dort allerdings ausschließlich familiär bedingt gewesen. Auch ihr Ehemann ist in der rechtsextremen Szene aktiv, soll laut „Tag24“ zur Identitären Bewegung gehören.
Das Landesamt für Schule und Bildung zog die bereits erteilte Zulassung für den Schuldienst daraufhin wieder zurück. Gegen diese Entscheidung wehrte sich die Frau zunächst vor dem Verwaltungsgericht Dresden und anschließend vor dem Oberverwaltungsgericht. Ohne Erfolg.
Die Richter stellten klar: Angehende Lehrer müssen ein Mindestmaß an Verfassungstreue nachweisen. Das sei bei Alruna H. zweifelhaft. Damit darf sie ihr Referendariat in keiner Form beginnen – weder verbeamtet noch als Angestellte im Schuldienst. Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren ist unanfechtbar. Unabhängig davon kann die Frau noch Verfassungsbeschwerde erheben oder ihre Ansprüche in einem Hauptsacheverfahren weiterverfolgen. Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (43, CDU) zu BILD: „Für Extremisten ist an Sachsens Schulen kein Platz.“
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