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Finanzierung: Untersuchungen vor Ausbildungsstart - Land übernimmt Kosten

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Finanzierung: Untersuchungen vor Ausbildungsstart - Land übernimmt Kosten

Wer unter 18 ist und eine Ausbildung startet, muss zum Gesundheitscheck.

Doch die entsprechende Gebührenverordnung ist alt - eine Finanzierungslücke drohte.

Wie das Land dabei unterstützt.

Unter 18-Jährige müssen sich vor Ausbildungsbeginn ärztlich untersuchen lassen.

Um im Freistaat eine Finanzierungslücke bei diesen Untersuchungen zu schließen, übernimmt das Land Thüringen einen Teil der Kosten, wie das Sozialministerium mitteilte.

Die entsprechende Gebührenverordnung zu diesen Untersuchungen ist 30 Jahre alt.

Einige Ärztinnen und Ärzte hatten angekündigt, basierend auf diesem Gebührensatz die Untersuchungen nicht mehr anbieten zu können.

Deswegen verständigten sich das Thüringer Sozialministerium, das Finanzministerium und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen auf eine befristete Finanzierung .

Entsprechende Finanzmittel seien im Landeshaushalt für 2026/2027 eingestellt.

Die Gesundheitschecks sind Bestandteil des Jugendarbeitsschutzes.

So sollen frühzeitig mögliche gesundheitliche Gefährdungen erkannt und Risiken am Arbeitsplatz vermieden werden.

Basierend auf diesen Untersuchungen stellen Ärzte unter anderem eine Bescheinigung für den Arbeitgeber aus.

Ohne diese kann den Angaben zufolge die Ausbildung oder ein Arbeitsverhältnis nicht begonnen werden.

Wenn der oder die Jugendliche nach einem Jahr noch nicht volljährig ist, folgt eine Nachuntersuchung.

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