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Religionsgemeinschaft: Zeugen Jehovas weichen Verbot von Bluttransfusionen auf

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Religionsgemeinschaft: Zeugen Jehovas weichen Verbot von Bluttransfusionen auf

Zeugen Jehovas durften bisher keine Blutspenden erhalten, da dies der Bibel zufolge tabu sei.

Diese viel kritisierte Regel wurde nun angepasst – das kann Leben retten.

Nach Unfällen, bei großen Operationen oder auch bei Komplikationen während der Geburt kann es nötig werden, Patienten Bluttransfusionen zu verabreichen.

Immer dann, wenn diese selbst so viel Blut verloren haben, dass es lebensbedrohlich wird – vor allem, weil ihr Körper dann nicht mehr mit ausreichend Sauerstoff versorgt werden kann.

Zum Glück ist das heute meist problemlos möglich.

Eine Ausnahme bilden hier aber Fälle, in denen die Patienten zu den Zeugen Jehovas gehören.

Denen ist nämlich untersagt, Blutspenden zu empfangen. „Sowohl im Alten als auch im Neuen Testament wird klar geboten, sich von Blut zu enthalten.

Außerdem: Bei Gott steht Blut für Leben.

Wir haben also zwei Gründe dafür, dass wir Blut ablehnen: Gehorsam gegenüber Gott und Respekt vor ihm als Lebengeber“, heißt es auf der Website der Religionsgemeinschaft.

Zeugen Jehovas ändern Regeln zu Blutspenden Zwar behaupten die Zeugen Jehovas, dass auch transfusionsfreie OPs und Behandlungen meist erfolgreich seien – „Niemand kann mit Sicherheit sagen, dass ein Patient sterben wird, weil er eine Bluttransfusion ablehnt – oder dass er überleben wird, weil er sie akzeptiert“ –, dennoch stieß die strenge Regelung in den vergangenen Jahren auf zunehmende Kritik.

Nun milderte die Leitende Körperschaft der Gruppierung das Verbot ab.

Zumindest ein Stück weit.

Weiterhin ist es Mitgliedern der Gemeinschaft untersagt, sogenanntes Vollblut als Transfusion zu erhalten.

Erlaubt wird hingegen nun der Einsatz von einzelnen Blutbestandteilen – wie roten oder weißen Blutkörperchen, Plasma und Blutplättchen.

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5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.

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