Entscheidung: Unzureichende Information – Gericht stoppt Energiesperre
Gas abstellen trotz Schulden? Das Oberlandesgericht Frankfurt schützt Verbraucher, wenn Unternehmen nicht vollständig informieren.
Weil ein Energieunternehmen einen Kunden vorher nicht richtig informiert hat, darf es die Gasversorgung trotz Zahlungsrückständen nicht unterbrechen.
Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor.
In dem Eilverfahren hat das Gericht entschieden, dass ein Kunde dem Netzbetreiber keinen Zutritt zu seiner Wohnung gewähren muss, weil er zuvor nicht richtig informiert wurde.
Laut Gericht hatte ein Kunde Zahlungsrückstände bei einem Energieversorgungsunternehmen.
Deshalb wollte das Unternehmen die Versorgung bei dem Kunden unterbrechen - und für die Abschaltung die Wohnung des Kunden betreten.
Dieser verweigerte das aber.
Information „in erheblicher Weise“ verkürzt Zu Recht, sagt das Oberlandesgericht.
Denn dem Kunden sei vorher nur mitgeteilt worden, dass es die Möglichkeit gebe, „Gründe mitzuteilen, die eine(r) Sperre entgegenstehen, wenn eine Unterbrechung eine Gefahr für Leib und Leben darstellen würde“.
Das sei aber „in erheblicher Weise“ verkürzt.
Neben gesundheitlichen und altersbedingten Gründen kämen auch andere Gründe in Betracht, teilte das Gericht mit.
Durch die unzureichende Information sei die Versorgungsunterbrechung unzulässig.
Bereits das Landgericht Wiesbaden hatte einen Eilantrag abgewiesen, einem Mitarbeiter den Zugang zur Messeinrichtung zu gewähren.
Das Oberlandesgericht Frankfurt wies nun die Beschwerde gegen diese Entscheidung zurück.
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