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Klage gegen Erhöhungen: OLG Hamm sieht Verstöße bei Fernwärme-Preisklauseln von Eon

Stern ·
Klage gegen Erhöhungen: OLG Hamm sieht Verstöße bei Fernwärme-Preisklauseln von Eon

Verbraucherschützer wollen per Verbandsklage gegen hohe Preise bei der Fernwärme vorgehen.

Das Ziel könnten sie verfehlen.

Das zuständige Gericht in Hamm sieht aber Verstöße.

Im Streit um Preiserhöhungsklauseln bei der Fernwärme wird der Bundesverband der Verbraucherzentralen voraussichtlich einen Teilerfolg erreichen.

In der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Hamm machte die Vorsitzende Richterin deutlich, dass Eon als Anbieter wohl unwirksame Preissteigerungsklauseln eingesetzt habe.

Diese seien aber je nach Region unterschiedlich ausgefallen.

Der Bundesverband hatte ursprünglich eine sogenannte Verbandsklage gegen Eon am OLG eingereicht, um gegen die Klauseln in mehreren Bundesländern vorzugehen.

Die Vorsitzende Richterin Julia Nolting machte deutlich, dass sie und ihre Richterkollegen zwar unwirksame Klauseln sähen, eine pauschale Ableitung als Grundlage für eine erfolgreiche Verbandsklage sehe das Gericht aber nicht.

Vielmehr müsse am Ende jeder Kunde seinen Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Kosten rückwirkend individuell vor den Gerichten einklagen.

Für Hamburg, Nordrhein-Westfalen (Erkrath) und Hessen (Schwalbach) stellte das OLG fest, dass Eon mutmaßlich bei der Abrechnung von eingekauften Leistungen für die Fernwärme eine andere Formel verwendet habe als beim Verkauf an die Endkunden.

Einmal wurden bei den Formeln addiert, einmal multipliziert.

Das führte bei den Eon-Kunden zu sogenannten Hebel-Effekten und damit höheren Preisen.

Das OVG kritisierte dies scharf und sprach von Verstößen gegen das Gebot der Kostenorientierung.

Preis wird mit Formel berechnet Dabei ist umstritten, in welches Verhältnis die Kosten bei der Produktion und die Marktlage auf dem Energiemarkt gestellt werden.

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