Altersvorsorge: Schwere Erkrankung während der Rente? Das sollten Sie beachten
Gesundheitliche Probleme im Alter können alle Pläne für den Ruhestand durcheinanderbringen.
Immerhin könnten Betroffene Unterstützung durch eine höhere Rente bekommen.
Im Ruhestand möchten die meisten Menschen endlich das Leben genießen, vielleicht reisen, vielleicht neue Hobbys beginnen.
Doch manchmal kommt es anders: Eine Erkrankung kann Pläne von heute auf morgen über den Haufen werfen.
Und sie kann möglicherweise auch die Voraussetzungen für die Rente verändern.
Das ist wichtig, denn wer nicht mehr alles im Alltag allein bewältigen kann, braucht gegebenenfalls finanzielle Unterstützung.
Wer aufgrund einer Erkrankung als schwerbehindert anerkannt wird, kann unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben.
Das gilt grundsätzlich sogar dann, wenn bereits eine andere Altersrente beantragt oder bewilligt wurde.
Welche Rente bringt im Krankheitsfall Vorteile? Wie die Deutsche Rentenversicherung ( DRV ) mitteilt, können Versicherte die Altersrente für schwerbehinderte Menschen jederzeit beantragen, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Entscheidend sind dabei insbesondere der Grad der Behinderung und die Versicherungszeit.
Ein möglicher Fall: Die Voraussetzungen für die normale Altersrente sind bereits erfüllt, während die Anerkennung der Schwerbehinderung noch aussteht.
Dann kann zunächst die Altersrente gezahlt werden.
Wird später bestätigt, dass die Schwerbehinderung bereits zum Rentenbeginn bestand, wird die Rente entsprechend neu berechnet. „Bei parallelen Rentenansprüchen wird grundsätzlich immer die höhere Altersrente gezahlt, das ist regelmäßig die Altersrente für schwerbehinderte Menschen“, erklärt die DRV-Sprecherin.
Für Betroffene eine Unterstützung Allerdings reicht eine Erkrankung allein nicht aus.
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