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Oberverwaltungsgericht: Beschluss: Pornoseiten bleiben vorerst frei zugänglich

Stern ·
Oberverwaltungsgericht: Beschluss: Pornoseiten bleiben vorerst frei zugänglich

Trotz fehlender Alterskontrolle bleiben Pornoseiten offen.

Das Oberverwaltungsgericht sieht die Zuständigkeit bei Behörden im EU-Ausland.

Die Pornoseiten Pornhub und YouPorn müssen für Nutzer in Deutschland vorerst nicht gesperrt werden.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster bestätigte zwei Eilbeschlüsse, wonach entsprechende Sperrverfügungen der Landesanstalt für Medien NRW voraussichtlich gegen EU-Recht verstoßen.

Nach Auffassung des Gerichts sind die Angebote der Seiten zwar nicht mit den deutschen Jugendschutzvorgaben vereinbar.

So finde keine wirksame Überprüfung des Alters statt.

Die in Zypern ansässige Betreiberin der Webseiten sei aber nicht an die deutschen Regelungen zum Jugendmedienschutz gebunden.

Das OVG verweist dabei unter anderem auf das europäische Herkunftslandprinzip.

Dieses gewährleiste, dass sich Online-Anbieter grundsätzlich nur an die in ihrem Herkunftsmitgliedstaat geltenden Gesetze zur Regulierung ihrer Dienste halten müssen.

Das OVG stellte in einer Mitteilung aber klar: „Dies bedeutet nicht, dass Online-Plattformen aus dem EU-Ausland in Deutschland Pornografie auch für Minderjährige anbieten dürfen.“ Im Fall von YouPorn seien aber die Behörden in Zypern zuständig, im Fall von PornHub - die Plattform wird wegen seiner großen Zahl aktiver Nutzer als sehr große Online-Plattform eingestuft - die EU-Kommission.

Die Kommission hat bereits ein Verfahren eingeleitet.

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