Gültig ab sofort - Formel-1-Verband trifft umstrittene Russland-Entscheidung
Der nächste Verband kippt um. Ab sofort dürfen russische und belarussische Fahrer und Teams wieder uneingeschränkt an internationalen Motorsport-Wettkämpfen teilnehmen. Die Entscheidung dazu hat der Weltverband Fia schon am 3. August getroffen, sie allerdings erst jetzt veröffentlicht.
Wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine durften Sportler aus Russland und Belarus (unterstützt den Krieg) seit März 2022 unter neutraler Flagge starten – allerdings nur, wenn sie sich vorher schriftlich zu politischer Neutralität verpflichtet hatten. Fahrer, die noch eine zweite Staatsbürgerschaft besaßen, durften diese benutzen, um an Rennen teilzunehmen.
Durch die neue Regelung dürfen die russische und die belarussische Flagge bei Veranstaltungen wieder gezeigt und auch auf Autos und Rennanzügen befestigt werden. Bei Siegen von Athleten aus den beiden Ländern wird zukünftig deren Nationalhymne gespielt. Die schriftliche Erklärung zur politischen Neutralität wird nicht weiter verlangt.
Die Mitgliedsverbände der Fia müssen die Regeln nun umsetzen, sonst drohen empfindliche Strafen.
Anfang Juli hatte bereits das Internationale Olympische Komitee (IOC) die Sanktionen gegen Sportler aus Russland und Belarus beendet. Auch die Sperre des Russischen Olympischen Komitees (ROC) wurde vorläufig aufgehoben. Bei Olympia 2028 in Los Angeles sollen die Athleten aber weiterhin unter neutraler Flagge starten.
Bereits seit November 2025 dürfen Judoka aus Russland und Belarus bei Wettbewerben des Weltverbandes IJF wieder unter ihrer eigenen Flagge antreten. Auch die Weltverbände im Fechten, Turnen, Boxen und Gewichtheben haben ihre Sanktionen bereits aufgehoben.
Andere Verbände (Schwimmen, Rudern, Volleyball) halten an ihren Maßnahmen fest. Und wieder andere lassen russische und belarussische Mannschaften im Jugendbereich zu.
Im Fußball dürfen nun belarussische Mannschaften an internationalen Wettbewerben teilnehmen, ihre Heimspiele müssen sie aber auf neutralen Plätzen austragen.
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