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Britische Polizei räumt Rechtswidrigkeit von Hausdurchsuchungen bei Ex-Prinz Andrew ein

Stern ·
Britische Polizei räumt Rechtswidrigkeit von Hausdurchsuchungen bei Ex-Prinz Andrew ein

Die britische Polizei hat die Rechtswidrigkeit von im Februar beim früheren britischen Prinzen Andrew erfolgten Hausdurchsuchungen eingeräumt.

Ein Richter am High Court in London erklärte am Donnerstag, die Polizei habe zugegeben, dass die Durchsuchungsbefehle im Zusammenhang mit der vorübergehenden Festnahme des Ex-Prinzen im Februar „rechtswidrig waren“.

Zugleich betonte der zuständige Richter Nicholas Hilliard, dass die Ermittlungen fortgesetzt würden.

Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit den Beziehungen von Andrew zum US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein. „Die Tatsache, dass die Durchsuchungsbeschlüsse für nichtig erklärt wurden, bedeutet weder, dass die Ermittlungen damit beendet sind, noch dass die gesamten Ermittlungen rechtswidrig waren“, betonte Hilliard.

Demnach beantragte die Polizei jedoch, die bei den Durchsuchungen beschlagnahmten Gegenstände behalten zu können.

Der 66-Jährige hatte nach Angaben der Justiz vom Montag die nachträgliche Aufhebung der Durchsuchungsbeschlüsse beantragt.

Im Rahmen ihrer Ermittlungen hatte die Polizei Durchsuchungsbeschlüsse für das Anwesen von Andrew Mountbatten-Windsor im englischen Sandringham und seine frühere königliche Lodge in Windsor erwirkt.

Am 19.

Februar - seinem Geburtstag - wurde der Bruder des Königs in Sandringham festgenommen.

Er kam noch am selben Tag wieder frei.

Bei den Ermittlungen geht es um mutmaßlichen Amtsmissbrauch.

Andrew weist alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück.

Der Richter betonte, er werde „zu gegebener Zeit entscheiden“, ob die Polizei das bei der Durchsuchung beschlagnahmte Eigentum des Ex-Prinzen behalten dürfe.

Die Polizei teilte ihrerseits mit, dass die Entscheidung, die Durchsuchungsbefehle zu erlassen, „falsch“ gewesen sei.

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