Kriminalität: Gefährlicher Trend: Polizei warnt vor Fake-Notrufen
Mit einer erfundenen Messerattacke löste eine Unbekannte einen Polizeieinsatz im Main-Kinzig-Kreis aus.
Was steckt hinter dem gefährlichen Trend und wie reagiert die Polizei? Beim Polizeipräsidium Südosthessen häufen sich bereits seit einiger Zeit falsche Notrufe .
Die Beamten registrierten eine Vielzahl von Fällen, die dem Phänomen „Swatting“ zuzuordnen seien, teilte das Polizeipräsidium mit und warnte, dass es sich dabei um eine gefährliche Straftat und keinesfalls um „Spaß“ handele.
Ermittlungen nach Fall im Main-Kinzig -Kreis Aktuell werde zu einem Fall aus dem Main-Kinzig-Kreis ermittelt: Eine bislang unbekannte Frau habe sich telefonisch bei der Polizei gemeldet und behauptet, ihr Bruder habe soeben ihre Schwester mit einem Messer angegriffen.
Alle drei Geschwister würden sich in der gemeinsamen Wohnung aufhalten, sie selbst habe sich im Badezimmer eingeschlossen.
Zudem trage der Bruder eine Waffe bei sich.
Aufgrund der Schilderungen musste die Polizei von einer akuten Gefahrenlage ausgehen und leitete den Einsatz ein, wie es in der Mitteilung hieß.
Am vermeintlichen Tatort hätten die Beamten jedoch festgestellt, dass es sich um eine offensichtlich ausgedachte Geschichte gehandelt habe.
Wer den Anruf tatsächlich getätigt habe und welches Motiv dahinterstecke, sei derzeit Gegenstand der Ermittlungen.
In anderen Fällen seien unter anderem vermeintliche Brände mit eingeschlossenen Personen, angebliche Bedrohungslagen an Wohnanschriften oder Bombendrohungen gemeldet worden, die sich im Nachhinein als falsch und frei erfunden herausgestellt hätten.
Kein Kavaliersdelikt Was von den Verantwortlichen möglicherweise als Scherz oder „Streich“ gedacht sei, könne erhebliche Folgen haben. „Die Polizei muss eine ernstzunehmende Meldung über eine bewaffnete Person, eine schwere Gewalttat oder eine andere akute Gefahrenlage zunächst für wahr halten und entsprechend handeln.“ Damit könnten erhebliche polizeiliche Ressourcen gebunden werden, während sie für tatsächlich hilfesuchende Menschen möglicherweise nicht zur Verfügung stünden.
Das bewusste Vortäuschen einer Straftat oder einer Gefahrenlage sei „kein Kavaliersdelikt“.
Es könne sich um das Vortäuschen einer Straftat, Missbrauch von Notrufen oder „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ handeln.
Entsprechende Fälle würden konsequent verfolgt.
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