Datenschutz bei der Einschulung - Von wem brauche ich eine Fotoerlaubnis?
Achtung, Datenschutz! Sein eigenes Kind bei der Einschulung nicht zu fotografieren, klingt erst einmal absurd. Und das nur, weil andere Personen mit auf dem Bild sind? Aus Datenschutzgründen werden solche Verbote oft verhängt. Denn Kinder stehen dabei unter besonderem Schutz.
Doch wo und wann ist das Fotografieren erlaubt und welche Regeln gelten? Alle Infos hier.
Fotos können personenbezogene Daten sein und unterliegen dann den Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das bedeutet allerdings nicht, dass an Schulen oder bei schulischen Veranstaltungen grundsätzlich ein Fotoverbot gilt. Eltern dürfen dort insbesondere für private Zwecke fotografieren, sofern keine anderen Regeln entgegenstehen. Eine Schule kann das Fotografieren trotzdem untersagen. Grundlage dafür ist dann nicht automatisch die DSGVO, sondern etwa das Hausrecht der Schulleitung.
Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst entscheiden, ob Bilder von ihm veröffentlicht werden. Das sogenannte Recht am eigenen Bild gilt für Fotos ebenso wie für Filmaufnahmen, Zeichnungen und Gemälde. Es schützt die Privatsphäre und das Recht, selbst über die Veröffentlichung eigener Aufnahmen zu bestimmen.
Wer damit einverstanden ist, fotografiert oder gefilmt zu werden, stimmt damit nicht automatisch einer Veröffentlichung zu. Für die Veröffentlichung eines Fotos oder Videos ist grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis nötig. Das gilt sowohl für klassische Medien als auch für das Internet.
Ob im Urlaub, unterwegs oder bei der Einschulung: Fremde sind schnell mit auf einem Foto. Doch nicht jede Person darf ohne Weiteres fotografiert oder das Bild veröffentlicht werden. Entscheidend ist das Recht am eigenen Bild.
Bei Prominenten kommt es darauf an, ob sie als Personen der Zeitgeschichte gelten. Dazu zählen etwa Politiker, Schauspieler, Sportler, Künstler, Wissenschaftler oder Beteiligte an viel beachteten Kriminalfällen. Im privaten Umfeld gilt grundsätzlich das Recht am eigenen Bild.
Als Erziehungsberechtigter dürfen Sie Ihr eigenes Kind bei Veranstaltungen wie der Einschulung grundsätzlich fotografieren, wenn die Aufnahmen privat bleiben. Das gilt auch dann, wenn im Hintergrund andere Kinder oder Erwachsene zufällig zu sehen sind, solange Sie die Fotos nur im engen Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis zeigen.
Grundsätzlich nur mit Einwilligung der Eltern und – je nach Alter und Reife – auch des Kindes. Bei minderjährigen Kindern sollten Eltern und Kind gemeinsam entscheiden, ob ein Foto veröffentlicht werden darf. Entscheidend ist, ob das Kind die Bedeutung und Folgen seiner Einwilligung verstehen kann. Eine feste Altersgrenze gibt es dafür nicht.
Gerade bei Fotos von Kindern sollten Eltern genau überlegen, wo und wie sie die Bilder veröffentlichen. Ein einmal ins Internet gestelltes Foto lässt sich nur schwer vollständig zurückholen. Zudem können Fotos zusammen mit Angaben wie Name, Schule, Wohnort oder Aufenthaltsort viel über ein Kind verraten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte rät deshalb, persönliche Informationen von Kindern möglichst nicht öffentlich zu teilen.
Besonders vorsichtig sollten Eltern bei öffentlich zugänglichen Social-Media-Profilen sein.
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